
Energieberatung Nichtwohngebäude · Büro, Handel, Gewerbe · München und Bayern
Energieberatung Nichtwohngebäude nach DIN V 18599
Eine Bilanzierung, die eine Investitionsentscheidung trägt – nicht nur einen Energieausweis erzeugt.
BBP ENGINEERING · INGENIEURBÜRO FÜR TGA UND ENERGIEEFFIZIENZ · GRÄFELFING BEI MÜNCHEN
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AUSGANGSLAGE
Der Verbrauchsausweis reicht, bis jemand nachfragt
Die meisten Nichtwohngebäude bekommen ihren Energieausweis über das vereinfachte Verbrauchsverfahren – schnell ausgestellt, aber ohne technische Aussage über Gebäudehülle, Anlagentechnik oder Sanierungsreihenfolge. Das reicht, solange niemand danach fragt.
Es reicht nicht mehr, sobald einer von drei Fällen eintritt: eine gesetzliche Auditpflicht greift, eine Investitionsentscheidung ansteht, oder eine Bank, ein Käufer oder das eigene ESG-Reporting eine belastbare Einordnung verlangt. Dann fehlt die Datenbasis, auf der sich eine Sanierungsreihenfolge, eine Fördermittelprüfung oder eine Kaufpreisverhandlung überhaupt führen lässt – und die Entscheidung wird ohne sie getroffen, nicht mit ihr.
DREI ANLÄSSE
Wann eine Bilanzierung nach DIN V 18599 gebraucht wird
01
Auditpflicht
Das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 (EDL-G) ist Pflicht, deckt aber nur den Verbrauch ab – nicht, welche Maßnahme technisch trägt.
Gebraucht: vertiefte Bilanzierung als Anschluss an das Audit.
02
Investitionsentscheidung
Sanierung, Erweiterung oder Umnutzung steht an, ohne geprüfte Grundlage.
Gebraucht: Bedarfsausweis nach DIN V 18599 als Planungsgrundlage.
03
ESG/CRREM-Bewertung
Verkauf, Refinanzierung oder Portfolio-Reporting verlangt eine Einordnung des Stranding-Risikos.
Gebraucht: belastbare Kennzahlen statt Schätzung.
WAS DIE BILANZIERUNG KLÄRT
Sechs Fragen, die vor einer Investition beantwortet sein sollten
- Wo liegt das Gebäude im Vergleich zum Referenzgebäudeverfahren – und was heißt das konkret?
- Welche Kombination aus Hülle und Anlagentechnik senkt den Bedarf wirtschaftlich am meisten?
- Reicht eine Einzelmaßnahme, oder trägt nur eine Sanierung in Stufen?
- Welche Fördertatbestände sind technisch erreichbar, nicht nur formal möglich?
- Was bedeutet das Ergebnis für ESG- oder CRREM-Kennzahlen?
- Welche Nachweise braucht die Bank oder der Käufer, bevor sie finanzieren oder kaufen?
Das Ergebnis ist kein Bericht, der in der Schublade landet, sondern eine Bilanzierung, die anschließend zwei Dinge trägt: die technische Reihenfolge der Maßnahmen und die Nachweise, die Dritte – Bank, Käufer, Fördermittelgeber – verlangen.
FÜR WEN
Für wen – und für wen nicht
Passt gut zu
- Unternehmen mit gesetzlicher Auditpflicht, bei denen das Audit allein nicht mehr ausreicht
- Eigentümern und Betreibern von Büro-, Handels- oder Gewerbeimmobilien vor einer Sanierungs- oder Erweiterungsentscheidung
- Bauträgern, Investoren und Portfoliohaltern mit ESG- oder CRREM-Anforderung
Passt nicht zu
Wer ausschließlich den günstigsten Pflichtbericht sucht, ohne technische Substanz zu wollen. Eine Bilanzierung nach DIN V 18599 ist kein Formular, das schnell abgehakt wird – wer nur den Nachweis der Pflichterfüllung will, ohne die Ergebnisse für eine Entscheidung zu nutzen, bekommt bei uns nicht das günstigste Angebot am Markt.
PREIS UND ABLAUF
Honorar nach Gebäudegröße
| Gebäudegröße (Nettogrundfläche) | Honorar |
|---|---|
| bis 200 m² | ca. 3.000 € netto |
| 200–500 m² | ab ca. 5.000 € netto |
| über 500 m² | ab 8.000 € netto |
Der genaue Umfang hängt zusätzlich von Nutzung und vorhandener Datenlage ab – ein Bürogebäude mit vollständigen Bestandsunterlagen ist etwas anderes als eine Gewerbeimmobilie ohne Pläne. Das endgültige Angebot folgt schriftlich nach dem Rückruf.
Ablauf
01
Rückruf vereinbaren
Gebäude, Anlass und vorhandene Datenlage werden am Telefon geklärt.
02
Vor-Ort-Aufnahme
Hülle, Anlagentechnik, Nutzung.
03
Bilanzierung
Berechnung nach DIN V 18599.
04
Maßnahmenkatalog
Wirtschaftlich bewertet und priorisiert.
05
Ergebnisgespräch
Übergabe inklusive der Nachweise für Bank, Käufer oder Förderantrag.
WARUM BBP
Ingenieurbüro, kein Anlagenverkäufer
Geschäftsführer Dmitri Berdnikow, M.Eng. – Energieberater (HWK), Energieauditor, BAFA-Energieeffizienz-Experte gelistet, Fachplaner TGA, Honorardozent an der HWK München, über 30 Jahre Bauerfahrung.
Kein Verkauf von Anlagentechnik, keine Provisionen von Herstellern – die Bilanzierung bleibt unabhängig von dem, was anschließend eingebaut wird.
FRAGEN
Häufige Fragen zur Energieberatung für Nichtwohngebäude
Ist die Energieberatung für mein Unternehmen Pflicht?
Das hängt von Energieverbrauch und Unternehmensgröße ab (EDL-G, DIN EN 16247-1). Im Rückruf wird geklärt, ob eine Pflicht besteht und welche Frist gilt.
Was kostet eine Energieberatung nach DIN V 18599?
Ca. 3.000 € netto (Gebäude bis 200 m²), ab ca. 5.000 € netto (200–500 m²), ab 8.000 € netto (über 500 m²) – abhängig zusätzlich von Nutzung und Datenlage. Das endgültige Angebot folgt schriftlich nach dem Rückruf.
Worin unterscheidet sich das von einem normalen Energieausweis?
Ein Verbrauchsausweis beschreibt, was verbraucht wurde. Der Bedarfsausweis nach DIN V 18599 rechnet Hülle, Anlagentechnik und Nutzung durch und zeigt, welche Maßnahme technisch und wirtschaftlich trägt.
Wie unterscheidet sich das vom Energieaudit nach DIN EN 16247-1?
Das Audit prüft die Pflichterfüllung und den Verbrauch. Die Bilanzierung nach DIN V 18599 geht weiter: Sie liefert die technische Grundlage für Maßnahmen, Förderfähigkeit und Nachweise.
Wie lange dauert die Bilanzierung?
Abhängig von Gebäudegröße und Datenlage – der Zeitrahmen wird im Rückruf genannt, bevor Sie beauftragen.
Gilt das Ergebnis auch für ESG- oder CRREM-Reporting?
Ja – die Kennzahlen aus der Bilanzierung lassen sich für ESG- und CRREM-Bewertungen weiterverwenden, ohne die Datenerhebung zu wiederholen.
Ihr Projekt kurz beschreiben.
Vier kurze Fragen, dann Ihre Kontaktdaten – rund eine Minute. Unterlagen brauchen Sie dafür noch nicht.
Pflichtfelder sind markiert. Telefon und Projektbeschreibung sind optional. Datenschutz
Direkter Kontakt: kontakt@bbp-engineering.de
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