
KANALSANIERUNG · GRUNDLEITUNG UND ANSCHLUSSKANAL
Post von der Stadtentwässerung? Kanalsanierung in München unabhängig planen und prüfen
BBP Engineering plant und überwacht die Kanalsanierung in München für Eigentümer, Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften: Auswertung der Kamerabefahrung, Sanierungskonzept, Ausschreibung und Dichtheitsprüfung von Grundleitungen und Anschlusskanal. Die Arbeiten selbst führen Fachfirmen aus, deshalb hängt unsere Empfehlung an keinem Verfahren.
BBP ENGINEERING · INGENIEURBÜRO IN GRÄFELFING BEI MÜNCHEN
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AUSGANGSLAGE
Was bedeutet das Schreiben der Stadtentwässerung für mich?
Bei der Inspektion der städtischen Kanäle sieht die Münchner Stadtentwässerung (MSE) auch die Einmündung Ihres Anschlusskanals. Erkennt sie dort einen Schaden, erhalten Sie ein Schreiben mit Bild. Der Kanal auf diesem Bild gehört zu Ihrem Grundstück, auch wenn er unter der Straße liegt.
Nach § 9 der Entwässerungssatzung (EWS) ist der Anschlusskanal bis zum städtischen Kanal Teil Ihrer privaten Grundstücksentwässerung. Nach § 8 Abs. 3 EWS muss die gesamte Anlage wasserdicht, gasdicht und wurzelfest sein. Die Pflichten treffen nach § 2 EWS auch Wohnungseigentümer und die Eigentümergemeinschaft. Bei Anhaltspunkten für Undichtigkeit kann die MSE nach § 12 EWS eine Prüfung verlangen.
Eine feste Prüffrist für alle Grundstücke gibt es in München nicht mehr; die frühere Frist bis Ende 2015 wurde 2013 aus der Satzung gestrichen. Nach den Regeln der Technik wird häusliches Abwasser 30 Jahre nach der Erstprüfung bei Herstellung und danach alle 20 Jahre geprüft. Die Verantwortung dafür liegt beim Eigentümer.
BEFUND
Kanalsanierung München: vom Kamerabild zum Sanierungskonzept
Kamerabefahrung des Kanals auswerten
Am Anfang steht eine Kamerabefahrung durch eine Fachfirma mit Untersuchungsbericht. Jeder Befund wird darin nach DIN EN 13508-2 kodiert, etwa Riss, Wurzeleinwuchs, Lageabweichung oder Ablagerung. Wir prüfen, ob die Befahrung vollständig ist: Sind alle Haltungen, Abzweige und Schächte erfasst, und passen Längen und Lage zum Entwässerungsplan?
Zustand bewerten
Aus den Kodierungen leiten wir nach DWA-M 149-3 ab, wie schwer ein Schaden wiegt und wie dringend er ist. Nicht jeder Riss verlangt eine sofortige Sanierung, und nicht jede saubere Aufnahme beweist Dichtheit. Ohne Mängel folgt nach den Vorgaben der MSE eine Dichtheitsprüfung nach DIN 1986-30. Mit Mängeln verlangt die MSE zuerst ein Sanierungskonzept.
VERFAHREN
Inliner, Reparatur oder neu verlegen: Welches Verfahren passt?
Das Sanierungskonzept wählt das Verfahren nach dem Schadensbild und vergleicht Eingriff, Lebensdauer und Kosten.
Reparatur (z. B. Kurzliner, Manschette)
Geeignet bei: einzelnen, örtlich begrenzten Schäden
Grenzen: verteilte Schäden über die ganze Haltung
Renovierung mit Schlauchliner (Inliner)
Geeignet bei: Rissen, undichten Muffen, Wurzeleinwuchs bei intakter Lage
Grenzen: Lageabweichung, verformtem Querschnitt, fehlendem Gefälle
Erneuerung offen
Geeignet bei: Lage- und Gefällefehlern, zu kleinem Querschnitt, Umbau
Grenzen: Aufgraben, Oberflächen, Zugänglichkeit
Erneuerung geschlossen
Geeignet bei: neuer Leitung ohne durchgehenden Graben
Grenzen: Baugrund, Platz für Start- und Zielgrube
Schreiben der MSE und Bestand einordnen
Grundlage: EWS §§ 8, 9, 12, vorhandene Pläne
Ergebnis: klare Aussage zu Pflicht und nächstem Schritt
Kamerabefahrung beauftragen lassen und auswerten
Grundlage: DIN EN 13508-2, Untersuchungsbericht
Ergebnis: geprüfter Befund mit Lageplan
Zustand bewerten
Grundlage: DWA-M 149-3
Ergebnis: Schadensklassen und Dringlichkeit
Sanierungskonzept und Verfahrenswahl
Grundlage: Schadensbild, Lage, Gefälle, Vorgaben der MSE
Ergebnis: Variantenvergleich mit Kostenrahmen
Regenwasser abtrennen, Pläne zur Genehmigung
Grundlage: § 10 EWS, NWFreiV, TRENGW, DWA-A 138-1
Ergebnis: genehmigungsfähige Entwässerungspläne
Leistungsverzeichnis, Angebotsprüfung
Grundlage: Sanierungskonzept
Ergebnis: vergleichbare Angebote, Vergabevorschlag
Bauüberwachung und Abnahme
Grundlage: DIN EN 1610, § 11 EWS
Ergebnis: Dichtheitsprotokoll, Dokumentation
ABLAUF
Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
- Sie schicken uns das Schreiben der MSE, vorhandene Befunde und Pläne.
- Wir klären bei einem Ortstermin Schächte, Leitungsverlauf und Regenwasser.
- Eine Fachfirma befährt die Leitungen; wir werten den Bericht aus.
- Wir erstellen Sanierungskonzept und Variantenvergleich, bei Bedarf als Beschlussvorlage für die Eigentümerversammlung.
- Wir reichen die Entwässerungspläne bei der MSE ein, wenn Leitungsführung oder Regenwasser sich ändern.
- Wir schreiben aus, prüfen die Angebote und begleiten die Vergabe.
- Wir überwachen die Ausführung und begleiten die Dichtheitsprüfung mit dem Kontrolldienst.
UNTERLAGEN
Welche Unterlagen helfen beim ersten Gespräch?
- Schreiben der MSE mit Bild
- frühere Befahrungsberichte und Videos, Dichtheitsprotokolle
- Entwässerungspläne; die MSE stellt vorhandene Pläne auf Anfrage bereit
- Lageplan, Kellergrundriss, Lage der Regenfallrohre
- bei einer WEG: Ansprechpartner der Verwaltung und Termin der nächsten Versammlung
QUALIFIKATION
Wer plant bei BBP die Kanalsanierung?
Die Planung verantwortet Dmitri Berdnikow, M.Eng. Instandhaltungsmanagement von Rohrleitungssystemen. Er ist Sachverständiger für die Instandhaltung von Rohrleitungssystemen, Gutachter Sanierungsberatung Entwässerungssysteme und Kanalsanierungs-Berater (Hochschulzertifikate, FH Kaiserslautern) sowie Staatlich geprüfter Techniker für Bautechnik, Schwerpunkt Tiefbau. Als Mitglied der DWA arbeitet er mit dem Regelwerk, nach dem Entwässerungssysteme bewertet und saniert werden.
ABGRENZUNG
Was wir nicht machen
Wir führen keine Kamerabefahrung, Spülung oder Liner-Sanierung aus. Diese Arbeiten übernehmen Fachfirmen; wir bereiten ihre Beauftragung vor und prüfen die Ergebnisse. Öffentliche Kanäle planen wir nicht. Neue Entwässerungsanlagen für Neubau und Umbau beschreiben wir auf der Seite Entwässerungsplanung München, die Leitungen im Gebäude auf der Seite TGA-Planung München. Bei größeren Grundstücken gehört oft ein Überflutungsnachweis dazu.
HÄUFIGE FRAGEN
Häufige Fragen zur Kanalsanierung in München
Gehört der Anschlusskanal in München mir oder der Stadt?
Nach § 9 EWS ist der Anschlusskanal bis zum städtischen Kanal Teil der privaten Grundstücksentwässerung. Für Dichtheit und Sanierung ist deshalb der Eigentümer zuständig, in einer WEG auch die Gemeinschaft.
Muss ich meine Abwasserleitungen regelmäßig prüfen lassen?
Eine feste Frist in der Satzung gibt es in München seit 2013 nicht mehr. Die Regeln der Technik sehen bei häuslichem Abwasser eine Prüfung 30 Jahre nach der Erstprüfung und danach alle 20 Jahre vor. Die MSE fordert Prüfungen anlassbezogen, etwa bei Umbau, Sanierung oder bekannten Schäden.
Reicht eine Kamerabefahrung als Dichtheitsnachweis?
In München nicht. Die MSE erkennt nur eine Druckprüfung mit Wasser oder Luft an. Die Kamerabefahrung zeigt den Zustand und ist die Grundlage für das Sanierungskonzept.
Ist ein Inliner immer die günstigste Lösung?
Oft ist er die schonendste, aber nicht immer die passende. Bei Lageabweichungen, verformten Rohren oder fehlendem Gefälle bleibt der Fehler im Rohr. Welches Verfahren passt, ergibt sich aus dem bewerteten Befund.
Warum ein Ingenieurbüro und nicht direkt die Sanierungsfirma?
Die Firma führt aus und bietet das Verfahren an, das sie selbst beherrscht. Wir bewerten zuerst den Zustand, wählen das Verfahren danach und schreiben so aus, dass die Angebote vergleichbar sind. Die MSE nennt Fachfirmen und Ingenieurbüros ausdrücklich als Ansprechpartner.
Was passiert mit dem Regenwasser bei der Sanierung?
Läuft es noch in den städtischen Kanal, verlangt die MSE im Zuge der Sanierung die Abtrennung und Bewirtschaftung auf dem Grundstück. Dafür braucht es eine Versickerungsplanung und genehmigte Entwässerungspläne.
QUELLEN
Quellen: Entwässerungssatzung der Landeshauptstadt München (EWS), §§ 2, 8, 9, 10, 11, 12; Münchner Stadtentwässerung, Sanierungsberatung Grundstücksentwässerung, Dichtheitsnachweis Grundstücksentwässerungsanlagen und Umgang mit Niederschlagswasser; DIN EN 13508-2; DWA-M 149-3; DIN 1986-30; DIN EN 1610. Stand: Oktober 2026. Fachliche Einordnung, keine Rechtsberatung.
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