
Energieberatung · Heizungsplanung · Förderung · Landkreis Starnberg
Energieberater für Starnberg und den Landkreis
BBP Engineering GmbH, Ingenieurbüro in Gräfelfing bei München, erstellt Energieberatung, Sanierungsfahrplan, Heizlastberechnung und Förderbegleitung für Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und Betriebe im Landkreis Starnberg. Unabhängig von Handwerksbetrieben: Wir rechnen, bevor Sie ein Angebot unterschreiben.
BBP ENGINEERING · INGENIEURBÜRO IN GRÄFELFING BEI MÜNCHEN
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WAS IM LANDKREIS STARNBERG GILT
Drei Dinge, die im Landkreis Starnberg anders sind als in München
Die Bundesförderung gilt überall gleich. Was sich von Ort zu Ort unterscheidet, sind die Förderung der Gemeinde und der Stand der Wärmeplanung. Beides entscheidet mit, in welcher Reihenfolge eine Sanierung sinnvoll ist.
1. Kein städtisches Zusatzprogramm wie in München
Ein Programm wie das Münchner FKG gibt es im Landkreis Starnberg nicht. Die Sanierung trägt hier die Bundesförderung über BEG und KfW. Nach der Übersicht des Landratsamts (Stand Mai 2026) fördern einzelne Gemeinden ergänzend: Gilching und Weßling bezuschussen die Energieberatung vor Ort mit 100 Euro, Seefeld unter anderem den Anschluss an ein Wärmenetz mit 750 Euro. Für die übrigen Gemeinden nennt die Übersicht derzeit kein Programm. Umso mehr Gewicht hat der individuelle Sanierungsfahrplan mit seinem Bonus in der Bundesförderung. Energieberatung für Wohngebäude
2. Die Wärmeplanung läuft noch
Die Stadt Starnberg muss ihren Wärmeplan wie alle Gemeinden dieser Größe bis zum 30. Juni 2028 vorlegen. Der Stadtrat hat sich im Herbst 2024 mit dem Vorgehen befasst; als mögliche Ankerkunden eines Wärmenetzes wurden unter anderem Klinikum, Schulen und Rathaus genannt. Solange kein beschlossener Plan vorliegt, gibt es für Ihr Grundstück keine Aussage, ob ein Wärmenetz kommt. Wer jetzt die Heizung tauscht, entscheidet deshalb am Gebäude: Heizlast je Raum, erforderliche Vorlauftemperatur, Aufstellort und Schallschutz zum Nachbarn. Heizungsplanung mit raumweiser Heizlast
3. Gauting und Krailling: Landkreis Starnberg, aber Würmtal
Gauting und Krailling gehören zum Landkreis Starnberg und liegen im Würmtal, wenige Minuten von unserem Büro in Gräfelfing. Beide Gemeinden haben ihren Wärmeplan bereits fertig: Gauting hat ihn am 3. Februar 2026 beschlossen (Wärmeplan Gauting), in Krailling liegt er seit Dezember 2025 vor (Wärmeplan Krailling). Energieberater im Würmtal
EINZUGSGEBIET
Energieberatung in allen 14 Gemeinden des Landkreises Starnberg
Wir beraten in jeder Gemeinde des Landkreises: Starnberg, Berg, Pöcking, Feldafing, Tutzing, Gilching, Herrsching, Seefeld, Weßling, Wörthsee, Inning, Andechs, Gauting und Krailling. Die Bundesförderung ist überall gleich. Die Tabelle zeigt, wo die Gemeinde zusätzlich fördert.
| Gemeinde | Förderung der Gemeinde | Wärmeplanung |
|---|---|---|
| Starnberg | kein eigenes Programm genannt – es gilt die Bundesförderung | Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen |
| Berg | kein eigenes Programm genannt – es gilt die Bundesförderung | Frist 30.06.2028 |
| Pöcking | kein eigenes Programm genannt – es gilt die Bundesförderung | Frist 30.06.2028 |
| Feldafing | kein eigenes Programm genannt – es gilt die Bundesförderung | Frist 30.06.2028 |
| Tutzing | kein eigenes Programm genannt – es gilt die Bundesförderung | Frist 30.06.2028 |
| Gilching | 100 Euro für die Energieberatung vor Ort | Frist 30.06.2028 |
| Herrsching am Ammersee | kein eigenes Programm genannt – es gilt die Bundesförderung | Frist 30.06.2028 |
| Seefeld | unter anderem 750 Euro für den Anschluss an ein Wärmenetz | Frist 30.06.2028 |
| Weßling | 100 Euro für die Energieberatung vor Ort | Frist 30.06.2028 |
| Wörthsee | kein eigenes Programm genannt – es gilt die Bundesförderung | Frist 30.06.2028 |
| Inning am Ammersee | kein eigenes Programm genannt – es gilt die Bundesförderung | Frist 30.06.2028 |
| Andechs | kein eigenes Programm genannt – es gilt die Bundesförderung | Frist 30.06.2028 |
| Gauting | kein eigenes Programm genannt – es gilt die Bundesförderung | Wärmeplan am 03.02.2026 beschlossen – Wärmeplan der Gemeinde |
| Krailling | kein eigenes Programm genannt – es gilt die Bundesförderung | Wärmeplan liegt seit 05.12.2025 vor – Wärmeplan der Gemeinde |
Förderung der Gemeinden nach der Übersicht des Landratsamts Starnberg, Stand Mai 2026. Die Frist für den Wärmeplan ergibt sich aus dem Wärmeplanungsgesetz. Gemeindliche Programme ändern sich; wir prüfen den Stand zu Beginn jedes Projekts.
LEISTUNGEN IM LANDKREIS STARNBERG
Was wir für Eigentümer, WEG und Betriebe im Landkreis Starnberg übernehmen
- Energieberatung und individueller Sanierungsfahrplan – Grundlage für den iSFP-Bonus der Bundesförderung und für die Reihenfolge der Maßnahmen
- Heizungsplanung – raumweise Heizlast und hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, bevor ein Angebot unterschrieben wird
- Energieberatung für Eigentümergemeinschaften – Varianten, Kosten je Wohnung, Beschlussvorlage
- Fachplanung und Baubegleitung – Nachweise für BEG und KfW
- Lüftungskonzept und Wärmebrückenberechnung – bei Fenstertausch und Fassadendämmung
- Energieberatung für Nichtwohngebäude und Energieaudit – für Betriebe und Gewerbeobjekte
Alle Leistungen bauen auf derselben Bestandsaufnahme auf. Heizlast, Sanierungsfahrplan, Förderantrag und Baubegleitung werden nicht doppelt erhoben.
UNABHÄNGIG
Warum ein Energieberater ohne Ausführungsinteresse
BBP Engineering führt keine Bauarbeiten aus und ist an keinen Handwerksbetrieb gebunden. Unsere Empfehlung hängt deshalb nicht davon ab, was ein Betrieb verkaufen möchte. Ein Beispiel aus der Praxis: Im Angebot für eine Wärmepumpe standen 17 kW, die raumweise Berechnung ergab knapp 9 kW – bei einem Angebotspreis von über 40.000 Euro. Solche Abweichungen fallen nur auf, wenn jemand rechnet, der nicht liefert.
Ihr Ansprechpartner ist Dmitri Berdnikow, M.Eng., Gebäudeenergieberater (HWK) und in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Energieaudits eingetragen. Das Büro liegt in Gräfelfing im Würmtal, zwischen München und Starnberg. Die Bestandsaufnahme machen wir vor Ort am Gebäude.
GUT VORBEREITET
Häufige Fragen
Kommen Sie für die Bestandsaufnahme nach Starnberg?
Ja. Wir arbeiten in Starnberg, Berg, Pöcking, Feldafing, Tutzing, Gilching, Herrsching, Seefeld, Weßling, Wörthsee, Inning, Andechs, Gauting und Krailling. Die Bestandsaufnahme findet am Gebäude statt, die Berechnung im Büro in Gräfelfing.
Gibt es in Starnberg eine eigene Förderung der Stadt für die Sanierung?
Die Übersicht des Landratsamts Starnberg (Stand Mai 2026) nennt für die Stadt Starnberg kein laufendes Programm. Ergänzende Zuschüsse gibt es danach in Gilching, Weßling und Seefeld. Gemeindliche Programme ändern sich; wir prüfen den aktuellen Stand zu Beginn jedes Projekts.
Muss ich auf den Wärmeplan warten, bevor ich die Heizung tausche?
Nein. Der Wärmeplan muss bis zum 30. Juni 2028 vorliegen, und ein Wärmeplan allein verpflichtet Eigentümer nicht zu einer bestimmten Heizung. Sinnvoll ist, die neue Anlage so zu planen, dass ein späterer Anschluss an ein Wärmenetz technisch möglich bleibt.
Wird die Energieberatung gefördert?
Die Energieberatung für Wohngebäude mit individuellem Sanierungsfahrplan wird vom BAFA mit 50 Prozent des Honorars bezuschusst, höchstens 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 Euro ab drei Wohneinheiten. In Gilching und Weßling kommt nach der Übersicht des Landratsamts ein Zuschuss der Gemeinde von 100 Euro für die Energieberatung vor Ort hinzu.
Was unterscheidet Ihre Beratung von der kostenfreien Beratung der Verbraucherzentrale oder des Landratsamts?
Die kostenfreien Angebote geben eine erste Orientierung. Ein Sanierungsfahrplan, eine raumweise Heizlast, die Prüfung eines Angebots oder die Baubegleitung für einen Förderantrag sind Ingenieurleistungen am konkreten Gebäude. Beides ergänzt sich: Wer die Erstberatung schon hatte, kommt mit klareren Fragen zu uns.
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Projektstandort und Zusammenarbeit
Gebäude im Landkreis Starnberg? Nennen Sie Ort, Baujahr und Anzahl der Wohneinheiten – wir sagen Ihnen, welcher Schritt zuerst sinnvoll ist und welche Förderung in Frage kommt.
Stand der örtlichen Angaben: Oktober 2026. Quellen: Landratsamt Starnberg, Übersicht der Förderprogramme der Gemeinden (Stand Mai 2026); Wärmeplanungsgesetz des Bundes; Berichterstattung zur Stadtratssitzung Starnberg vom Herbst 2024.
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