
Für Unternehmen · Bundesweit
Energieaudit nach
DIN EN 16247-1
Ein Energieaudit zeigt, wo Ihr Unternehmen Energie einsetzt und welche Maßnahmen technisch und wirtschaftlich sinnvoll sind.
Pflichtig: Nicht-KMU nach EDL-G. Freiwillig, aber wirtschaftlich sinnvoll: KMU und Betriebe unterhalb der Pflichtgrenze.
BBP Engineering · Ingenieurbüro in Gräfelfing bei München
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Ihr Anlass
Energieaudit: Pflicht oder freiwillig?
Wählen Sie Ihren Anlass. Wir bereiten die Anfrage passend vor.
Gesetzliche Pflicht klären
Sie möchten Fristen, Verbrauchsschwellen oder den passenden Nachweis prüfen.
Freiwillig Potenziale nutzen
Sie möchten Verbräuche verstehen, Maßnahmen priorisieren und Investitionen fundiert entscheiden.
Unser Vorgehen
Eine klare Grundlage für Ihre nächsten Schritte.
Wir untersuchen Energiedaten, technische Anlagen und Betriebsabläufe – als Grundlage für Ihre nächsten Investitionen.
01
Energiebilanz
Wir ordnen Ihre Energieverbräuche den wesentlichen Standorten und Anlagen zu. Datenlücken und Annahmen werden dokumentiert.

02
Maßnahmenbewertung
Wir bewerten geeignete Maßnahmen nach technischer Eignung, Einsparpotenzial und Wirtschaftlichkeit.

03
Auditbericht
Sie erhalten die Ergebnisse mit begründeten Prioritäten. In der Abschlussbesprechung klären wir die nächsten Schritte.

Technik im Blick
Anlagen verstehen.
Ursachen erkennen.
BBP verbindet Energieberatung und Gebäudetechnik. Wir prüfen, wie Regelung, Betriebszeiten und tatsächliche Nutzung Ihren Energieverbrauch beeinflussen.

Regelung und Betriebsweise

Versorgung und Verbraucher
Einblicke in die BBP-Projekthistorie.
Welche Ergebnisse erhalten Sie?
• Energiebilanz mit dokumentierten Datenlücken
• Bewertete Maßnahmen mit Annahmen und Umsetzungsbedarf
• Auditbericht und Ergebnisbesprechung im vereinbarten Umfang
Eine Einsparidee ist erst dann planbar, wenn Anlagenzustand, Betriebszeiten und notwendige Eingriffe geklärt sind. Wir ordnen Maßnahmen mit Blick auf Gebäudetechnik und weiteren Planungsbedarf ein.
Kosten und Umfang
Was kostet ein Energieaudit?
Standorte, Anlagenvielfalt, Datenlage und Begehungen bestimmen den Aufwand. Wir grenzen den Auditumfang ab und erstellen darauf Ihr Angebot. Zusätzliche Messungen oder vertiefte Untersuchungen werden gesondert abgestimmt.
Drei freiwillige Angaben helfen bei der ersten Einordnung. Sie können auch direkt anfragen.
Der Check berechnet keinen Preis und prüft keine Auditpflicht.
Zusammenarbeit
So läuft Ihr Energieaudit ab
01
Umfang klären
Ziele, Standorte, Unterlagen und Zeitplan gemeinsam abstimmen.
02
Daten und Anlagen prüfen
Energieverbräuche analysieren und relevante Anlagen und Betriebsabläufe vor Ort untersuchen.
03
Maßnahmen bewerten
Technische Voraussetzungen und Wirtschaftlichkeit nachvollziehbar beurteilen.
04
Ergebnisse besprechen
Auditbericht erläutern und Prioritäten für das weitere Vorgehen klären.
Fachplanung und Umsetzungsbegleitung werden bei Bedarf separat vereinbart.
Gut vorbereitet
Häufige Fragen zum Energieaudit
Rechts- und Förderinformationen: Stand 13.09.2026. Die verlinkten Quellen erläutern Voraussetzungen und Ausnahmen.
Was ist ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1?
Ein Energieaudit untersucht den Energieeinsatz eines Unternehmens, ermittelt wirtschaftliche Einsparmöglichkeiten und dokumentiert sie im Bericht. Je nach Betrieb werden Gebäude, Anlagen, Prozesse und Transport einbezogen. Grundlage: § 2 EDL-G.
Welche Unternehmen müssen ein Energieaudit durchführen?
Nach EDL-G sind grundsätzlich Nicht-KMU verpflichtet; bei der Einstufung können auch verbundene Unternehmen relevant sein. Wiederholung: mindestens alle vier Jahre. Bis einschließlich 500.000 kWh Gesamtenergieverbrauch gilt eine vereinfachte Erklärung an das BAFA statt des vollständigen Audits. Maßgeblich ist der letzte vollständige zwölfmonatige Abrechnungszeitraum vor dem fälligen Auditjahr. Für Energie- und Umweltmanagementsysteme bestehen gesetzliche Freistellungen. § 8 EDL-G · Anwendungsbereich.
Wann reicht ein Energieaudit nicht aus – ist ISO 50001 erforderlich?
Bei mehr als 7,5 GWh durchschnittlichem jährlichem Gesamtendenergieverbrauch in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren verlangt das EnEfG ein Energie- oder Umweltmanagementsystem. Ein Energieaudit allein erfüllt diese Systempflicht nicht. ISO 50001 ist ein Energiemanagementsystem; EMAS ist die Umweltmanagement-Alternative. § 8 EnEfG.
Was kostet ein Energieaudit bei BBP?
Das Honorar ergibt sich aus Standorten, Anlagentechnik, Datenaufbereitung und Begehungen. Ein Verwaltungsstandort mit geordneten Daten verursacht einen anderen Aufwand als mehrere Produktionsstandorte. Nach Abgrenzung erhalten Sie ein Angebot mit vereinbarten Leistungen; zusätzliche Messungen oder Vertiefungen werden gesondert abgestimmt. Auditumfang vorbereiten.
Wird ein Energieaudit gefördert?
Für antragsberechtigte Unternehmen fördert BAFA-Modul 1 bis zu 50 % des förderfähigen Beratungshonorars: maximal 3.000 Euro bei jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro netto, sonst maximal 600 Euro. Die Berechtigung ist vorab zu prüfen. Grundsätzlich darf die Beratung erst nach Bewilligung beginnen; für frühere Vertragsabschlüsse gelten besondere Bedingungen. Förderbedingungen des BAFA.
Welche Unterlagen und welche Mitarbeit werden benötigt?
Hilfreich sind Energieabrechnungen, Lastgänge oder Messdaten, Standort- und Anlagenübersichten sowie Betriebszeiten. Ein Ansprechpartner koordiniert Unterlagen und Zugang zu den relevanten Bereichen. Für die erste Anfrage müssen die Unterlagen noch nicht vollständig vorliegen.
Wie lange dauert ein Energieaudit?
Der Zeitplan hängt vom Auditumfang, der Datenverfügbarkeit und den Begehungsterminen ab. Wir stimmen ihn zu Beginn mit Ihnen ab. Eine bekannte Frist nennen Sie am besten bereits in der Anfrage.
Welche Ergebnisse erhalte ich – ist die Umsetzung enthalten?
Sie erhalten eine Energiebilanz, technisch und wirtschaftlich bewertete Maßnahmen sowie den Auditbericht mit Abschlussbesprechung. Fachplanung, Ausschreibung und Umsetzungsbegleitung sind separate Leistungen. Bei Bedarf klären wir den passenden Anschlussauftrag.
Müssen Maßnahmen aus dem Audit anschließend umgesetzt werden?
§ 9 EnEfG verlangt bei mehr als 2,5 GWh durchschnittlichem jährlichem Gesamtendenergieverbrauch in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren für die dort erfassten wirtschaftlichen Maßnahmen bestätigte, veröffentlichte Umsetzungspläne. Die Frist beträgt grundsätzlich drei Jahre; bei erfassten Energieaudits beginnt sie mit deren Fertigstellung. Diese Planpflicht ist von einer Pflicht zur tatsächlichen Investition zu unterscheiden. § 9 EnEfG.
Sind Einsparpotenziale bereits nachgewiesene Einsparungen?
Nein. Eine berechnete Einsparung beruht auf Annahmen. Ob sie nach der Umsetzung erreicht wird, muss mit geeigneten Verbrauchs- oder Messdaten geprüft werden.
Worauf sollte ich beim Vergleich von Energieaudit-Anbietern achten?
Vergleichen Sie Qualifikation und Registrierung des Auditors, untersuchte Standorte, Datenaufbereitung, Begehungen, Wirtschaftlichkeitsbewertung und Zusatzkosten. Bei BBP liegt der Schwerpunkt auf dem Zusammenhang von Energieverbrauch, Anlagenbetrieb und Gebäudetechnik. Anforderungen an Energieauditoren.
Ihr nächster Schritt
Ihr Energieaudit beginnt
mit einer kurzen Anfrage.
Name und E-Mail genügen. Wir melden uns und klären die nächsten Schritte.
Direkter Kontakt: kontakt@bbp-engineering.de
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