Heizungsverteiler mit Umwälzpumpen und Strangregulierventilen

HYDRAULISCHER ABGLEICH VERFAHREN B

Hydraulischer Abgleich Verfahren B: damit jede Wohnung die Wärme bekommt, die sie braucht

BBP Engineering in Gräfelfing berechnet für Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und Eigentümer in München und Oberbayern den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B mit raumweiser Heizlast, Einstellwerten für jedes Ventil und den Angaben für die Bestätigung, die § 60c GModG ab sechs Wohnungen verlangt. Eingestellt wird anschließend von Ihrem Heizungsbauer.

BBP ENGINEERING · INGENIEURBÜRO IN GRÄFELFING BEI MÜNCHEN

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VERFAHREN A UND B

Was unterscheidet Verfahren A und Verfahren B?

In einem Heizungsnetz fließt das Wasser dorthin, wo der Widerstand am geringsten ist. Heizkörper nahe der Pumpe bekommen zu viel davon, Heizkörper am Ende langer Stränge zu wenig. Mit dem hydraulischen Abgleich wird die Wassermenge so verteilt, dass jeder Raum die Leistung erhält, die er braucht.

Wie das geschieht, regelt die Fachregel „Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand“ von ZVSHK und VdZ in der 1. aktualisierten Neuauflage vom April 2022. Sie kennt zwei Verfahren. Bei Verfahren A wird die Heizlast aus einer Tabelle nach Fläche und Baujahr geschätzt, und die Einstellungen folgen Pauschalwerten. Verfahren B rechnet jeden Raum einzeln.

Verfahren A

  • Heizlast: Abschätzung nach Tabelle (Fläche, Baujahr)
  • Heizflächen: Begehung, keine Raumrechnung
  • Ventile und Differenzdruck: Pauschalwerte
  • Pumpe: Förderhöhe grob abgeschätzt
  • Vorlauftemperatur: pauschale Voreinstellung
  • Einordnung: Grundleistung, nur bis 500 m² je Heizkreis

Verfahren B

  • Heizlast: raumweise nach DIN EN 12831-1
  • Heizflächen: jeder Heizkörper bei der geplanten Systemtemperatur nachgerechnet
  • Ventile und Differenzdruck: aus Volumenstrom und Rohrnetz berechnet
  • Pumpe: Förderhöhe und Volumenstrom aus der Rechnung
  • Vorlauftemperatur: aus dem ungünstigsten Raum abgeleitet
  • Einordnung: gesondert zu beauftragende Planungsleistung

Raumheizlast

Grundlage: DIN EN 12831-1, DIN/TS 12831-1

Ergebnis: Raumblatt für jeden Raum

Heizflächenprüfung

Grundlage: Heizkörperleistung bei geplanter Systemtemperatur

Ergebnis: Liste: ausreichend, zu klein, Tausch empfohlen

Vorlauftemperatur

Grundlage: ungünstigster Raum

Ergebnis: Auslegungstemperatur und Heizkurve

Stränge und Rohrnetz

Grundlage: Bestandsaufnahme, Rohrnetzberechnung

Ergebnis: Einstellwerte für Strangventile und Differenzdruckregler

Thermostatventile

Grundlage: Volumenstrom je Heizkörper

Ergebnis: Voreinstellwert je Ventil

Pumpe

Grundlage: Gesamtvolumenstrom, Druckverlust des ungünstigsten Strangs

Ergebnis: Förderhöhe und Volumenstrom je Heizkreis

Dokumentation

Grundlage: § 60c Abs. 4 GModG, VdZ-Formular

Ergebnis: Einstellliste und Vorlage für die Bestätigung

Die Werte, die im VdZ-Formular je Heizkreis einzutragen sind, also Gesamtdurchfluss in Litern je Stunde und Pumpenförderhöhe in Metern, stammen direkt aus dieser Rechnung. Die Rohrnetzberechnung kann bei funktionsfähigen Bestandsnetzen nach der Fachregel vereinfacht werden; welche Vereinfachung trägt, legen wir nach der Bestandsaufnahme fest.

ZUSAMMENARBEIT

Wer rechnet, und wer stellt die Ventile ein?

Die Arbeit teilt sich auf. Wir berechnen den Abgleich und übergeben die Einstellwerte. Ihr Heizungsbauer stellt danach die Armaturen, die Pumpe und den Regler ein und trägt die eingestellten Werte ins Protokoll ein. So bleibt nachvollziehbar, welcher Wert gerechnet und welcher eingestellt wurde.

Ein typischer Fehler im Bestand sieht so aus: Ein Raum wird nicht warm, also werden Heizkurve und Pumpe höher gestellt. Das hilft dem kalten Raum etwas und überversorgt alle anderen. Aufdrehen ist kein Abgleich, es verschiebt das Problem und erhöht die Vorlauftemperatur, die eine Wärmepumpe gerade vermeiden soll.

Was im Protokoll stehen muss

§ 60c Absatz 4 GModG verlangt eine schriftliche Bestätigung und nennt dafür unter anderem:

  • die Einstellwerte,
  • die Gebäudeheizlast und die eingestellte Leistung der Wärmeerzeuger,
  • die raumweise Heizlastberechnung,
  • die Auslegungstemperatur und die Reglereinstellung,
  • den Vordruck im Ausdehnungsgefäß.

Die Bestätigung ist dem Verantwortlichen mitzuteilen und Mietern auf Verlangen unverzüglich vorzulegen. In einer Eigentümergemeinschaft gehört sie deshalb in die Verwaltungsunterlagen. Auf Wunsch gleichen wir das ausgefüllte Protokoll mit unserer Berechnung ab.

KOSTEN

Was kostet die Berechnung nach Verfahren B?

Für Mehrfamilienhäuser bis zehn Wohneinheiten berechnen wir raumweise Heizlast und hydraulischen Abgleich nach Verfahren B ab 4.500 € netto. Einfamilienhäuser und größere Gebäude werden nach Angebot kalkuliert. Die Einstellarbeiten werden vom Heizungsbauer gesondert abgerechnet; eine Übersicht über die Kosten der Ausführung gibt der Artikel Hydraulischer Abgleich: Kosten und Pflicht.

Den Aufwand der Berechnung treiben vor allem diese Punkte:

  • fehlende Pläne und ein nötiges Aufmaß,
  • unbekannte Rohrführungen und Strangverläufe,
  • Einrohrkreise, die eine Machbarkeitsprüfung brauchen,
  • Fußbodenheizungen ohne Verlegeunterlagen.

Liegt bereits eine raumweise Heizlast nach DIN EN 12831-1 vor, prüfen wir, ob sie sich weiterverwenden lässt. Wie diese Rechnung aufgebaut ist, beschreibt die Seite Heizlastberechnung.

ABLAUF UND UNTERLAGEN

Wie läuft der hydraulische Abgleich mit BBP ab?

  1. Bestand aufnehmen: Pläne, Heizkörper, Stränge und Armaturen erfassen.
  2. Raumheizlast rechnen: nach DIN EN 12831-1, plausibilisiert mit dem Verbrauch.
  3. Heizflächen prüfen: bei der geplanten Vorlauftemperatur, zu kleine Heizkörper benennen.
  4. Rohrnetz rechnen: Einstellwerte für Ventile, Stränge und Pumpe festlegen.
  5. Übergeben: Einstellliste an den Heizungsbauer, auf Wunsch Abgleich des ausgefüllten Protokolls.

Diese Unterlagen helfen

  • Grundrisse und Schnitte
  • Strangschema oder Fotos der Verteilung im Keller
  • Liste oder Fotos der Heizkörper mit Maßen
  • Typ der vorhandenen Thermostatventile
  • Daten von Pumpe und Wärmeerzeuger
  • Verbrauch der letzten drei Jahre

ABGRENZUNG

Was BBP beim Abgleich nicht übernimmt

Ventile werden bei uns nicht eingestellt, Heizkörper nicht getauscht und Pumpen nicht montiert; das bleibt beim Fachbetrieb. Von uns kommen die Berechnung mit den Einstellwerten und auf Wunsch die Prüfung des Protokolls. Wer eine neue Wärmepumpe plant, findet den gesamten Planungsumfang auf der Seite Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus planen, den Wechsel von Gasetagenheizungen unter Heizungstausch im Mehrfamilienhaus.

HÄUFIGE FRAGEN

Fragen zum hydraulischen Abgleich nach Verfahren B

Reicht Verfahren A für mein Mehrfamilienhaus?

Wird ab sechs Wohnungen eine Heizungsanlage eingebaut, verlangt § 60c GModG Verfahren B oder ein gleichwertiges Verfahren. Ohne diesen Anlass ist Verfahren A nach der Fachregel als Mindeststandard möglich, allerdings nur bis 500 m² je Heizkreis und für Förderungen nicht uneingeschränkt. Wir ordnen die technische Seite ein; eine Rechtsberatung ersetzt das nicht.

Muss abgeglichen werden, wenn die Heizung nicht getauscht wird?

§ 60c GModG knüpft an den Einbau oder die Aufstellung einer Heizungsanlage an. Für bestehende Anlagen in Gebäuden ab sechs Wohnungen enthält § 60b GModG eine eigene Heizungsprüfung mit Fristen. Welche Pflicht in Ihrem Haus greift, zeigt die Seite Gebäudemodernisierungsgesetz für Eigentümergemeinschaften.

Unser Heizungsbauer sagt, der Abgleich sei gemacht. Wie prüfe ich das?

Fragen Sie nach der Raumtabelle, die je Raum Heizlast und Heizkörper mit Volumenstrom und Voreinstellwert ausweist, und nach der Bestätigung mit den Angaben aus § 60c Absatz 4. Wer das VdZ-Formular unterschrieben hat, bestätigt dort, die Berechnung erhalten zu haben. Liegt sie nicht im Ordner, fordern Sie sie jetzt nach.

Lässt sich eine Fußbodenheizung nach Verfahren B abgleichen?

Ja, sie wird wie eine Heizkörperanlage gerechnet, die Einstellwerte gelten dann für die Kreise am Verteiler. Schwierig sind fehlende Unterlagen zu Rohrlänge und Verlegeabstand. Am Verteiler lassen sich Zahl und Dimension der Kreise ablesen, die Verlegung wird in der Heizperiode mit einer Wärmebildkamera sichtbar gemacht.

Wie lange gilt ein Abgleich?

Er gilt, solange sich Gebäude und Heizflächen nicht wesentlich ändern. Nach einem Fenstertausch, einer Dämmung oder dem Tausch von Heizkörpern verschieben sich die Raumheizlasten, und die Einstellwerte sollten nachgerechnet werden.

Was kostet der hydraulische Abgleich im Mehrfamilienhaus?

Die Berechnung kostet bis zehn Wohneinheiten ab 4.500 € netto, zusammen mit der raumweisen Heizlast. Die Einstellung durch den Fachbetrieb kommt hinzu. Für größere Gebäude wird ein Angebot erstellt.

Quellen: § 60c Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), in Kraft seit 29.07.2026, Absätze 1 bis 4; § 60b GModG; ZVSHK-Fachregel „Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand“, VdZ, 1. aktualisierte Neuauflage April 2022, Kapitel 1, 2 und 4.3; DIN EN 12831-1:2017-09; DIN/TS 12831-1:2020-04; KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026; VdZ-Formulare zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs. Stand: Oktober 2026. Fachliche Einordnung, keine Rechtsberatung.

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