
Energieberatung · Heizungsplanung · Förderung · Landkreis Ebersberg
Energieberater für Ebersberg, Vaterstetten und den Landkreis
BBP Engineering GmbH, Ingenieurbüro in Gräfelfing bei München, erstellt Energieberatung, Sanierungsfahrplan, Heizlastberechnung und Förderbegleitung für Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und Betriebe im Landkreis Ebersberg. Unabhängig von Handwerksbetrieben: Wir rechnen, bevor Sie ein Angebot unterschreiben.
BBP ENGINEERING · INGENIEURBÜRO IN GRÄFELFING BEI MÜNCHEN
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WAS IM LANDKREIS EBERSBERG GILT
Drei örtliche Punkte, die vor einer Sanierung im Landkreis Ebersberg zählen
Die Bundesförderung gilt überall gleich. Was sich von Ort zu Ort unterscheidet, sind die Förderung der Gemeinde, vorhandene Wärmenetze und der Stand der Wärmeplanung. Das entscheidet mit, in welcher Reihenfolge eine Sanierung sinnvoll ist.
1. Die Wärmeplanung ist in Bewegung
Vaterstetten hat seine Wärmeplanung im Juli 2026 begonnen; sie soll rund ein Jahr dauern. Grundlage ist das bestehende Fernwärmenetz der Gemeindewerke, eine Geothermieanlage ist geplant. Poing hat seinen Wärmeplan am 17. September 2026 beschlossen (Wärmeplan Poing). Für alle Gemeinden gilt die gesetzliche Frist 30. Juni 2028. Ein Wärmeplan zeigt, wo welche Versorgung wahrscheinlich ist – über Ihr einzelnes Gebäude sagt er nichts. Was ein Wärmeplan über ein einzelnes Gebäude aussagt
2. Gemeindliche Förderung ergänzt, die Bundesförderung trägt
Ein Programm wie das Münchner FKG gibt es im Landkreis nicht. Vaterstetten bezuschusst nach seinem Energieeinspar-Förderprogramm unter anderem die energetische Begutachtung der Gebäudehülle mit 50 Prozent der Kosten, höchstens 250 Euro. Die Sanierung selbst trägt die Bundesförderung über BEG und KfW, und der individuelle Sanierungsfahrplan mit seinem Bonus bekommt mehr Gewicht. Energieberatung für Wohngebäude
3. Kostenfreie Erstberatung über die Energieagentur
Die Energieagentur Ebersberg-München berät in Ebersberg und Haar, telefonisch und per Video; ein Energie-Check im Haus kostet in der Regel 40 Euro. Das ist ein guter erster Schritt. Sanierungsfahrplan, raumweise Heizlast, Angebotsprüfung und Baubegleitung sind Ingenieurleistungen, die darauf aufbauen. Heizungsplanung mit raumweiser Heizlast
EINZUGSGEBIET
Energieberatung in allen 21 Gemeinden des Landkreises Ebersberg
Wir beraten in jeder Gemeinde des Landkreises – von Vaterstetten, Poing und Zorneding am Münchner Stadtrand über Kirchseeon, Ebersberg und Grafing bis Glonn und Aßling. Die Tabelle zeigt den örtlichen Stand je Gemeinde.
| Gemeinde | Örtlicher Stand |
|---|---|
| Ebersberg | Beratungsstelle der Energieagentur Ebersberg-München am Ort; Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
| Vaterstetten | Wärmeplanung im Juli 2026 gestartet; Fernwärmenetz der Gemeindewerke; Zuschuss der Gemeinde zur energetischen Begutachtung der Gebäudehülle |
| Poing | Wärmeplan am 17.09.2026 beschlossen – Wärmeplan der Gemeinde; es gilt die Bundesförderung |
| Grafing bei München | Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
| Markt Schwaben | Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
| Kirchseeon | Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
| Zorneding | Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
| Pliening | Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
| Anzing | Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
| Forstinning | Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
| Glonn | Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
| Aßling | Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
| Steinhöring | Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
| Hohenlinden | Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
| Oberpframmern | Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
| Egmating | Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
| Moosach | Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
| Bruck | Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
| Baiern | Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
| Emmering | Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
| Frauenneuharting | Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
Stand Oktober 2026, nach den Angaben der Gemeinden Vaterstetten und Poing und der Energieagentur Ebersberg-München. Die Frist für den Wärmeplan ergibt sich aus dem Wärmeplanungsgesetz. Gemeindliche Programme ändern sich; wir prüfen den Stand zu Beginn jedes Projekts.
LEISTUNGEN IM LANDKREIS EBERSBERG
Was wir für Eigentümer, WEG und Betriebe im Landkreis Ebersberg übernehmen
- Energieberatung und individueller Sanierungsfahrplan – Grundlage für den iSFP-Bonus der Bundesförderung und für die Reihenfolge der Maßnahmen
- Heizungsplanung – raumweise Heizlast und hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, bevor ein Angebot unterschrieben wird
- Energieberatung für Eigentümergemeinschaften – Varianten, Kosten je Wohnung, Beschlussvorlage
- Fachplanung und Baubegleitung – Nachweise für BEG und KfW
- Lüftungskonzept und Wärmebrückenberechnung – bei Fenstertausch und Fassadendämmung
- Energieberatung für Nichtwohngebäude und Energieaudit – für Betriebe und Gewerbeobjekte
Alle Leistungen bauen auf derselben Bestandsaufnahme auf. Heizlast, Sanierungsfahrplan, Förderantrag und Baubegleitung werden nicht doppelt erhoben.
UNABHÄNGIG
Warum ein Energieberater ohne Ausführungsinteresse
BBP Engineering führt keine Bauarbeiten aus und ist an keinen Handwerksbetrieb gebunden. Unsere Empfehlung hängt deshalb nicht davon ab, was ein Betrieb verkaufen möchte. Ein Beispiel aus der Praxis: Im Angebot für eine Wärmepumpe standen 17 kW, die raumweise Berechnung ergab knapp 9 kW – bei einem Angebotspreis von über 40.000 Euro. Solche Abweichungen fallen nur auf, wenn jemand rechnet, der nicht liefert.
Ihr Ansprechpartner ist Dmitri Berdnikow, M.Eng., Gebäudeenergieberater (HWK) und in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Energieaudits eingetragen. Das Büro liegt in Gräfelfing bei München. Die Bestandsaufnahme machen wir vor Ort am Gebäude.
GUT VORBEREITET
Häufige Fragen
Kommen Sie für die Bestandsaufnahme in den Landkreis Ebersberg?
Ja. Wir arbeiten im ganzen Landkreis, unter anderem in Vaterstetten, Baldham, Poing, Zorneding, Kirchseeon, Ebersberg, Grafing und Markt Schwaben. Die Bestandsaufnahme findet am Gebäude statt, die Berechnung im Büro in Gräfelfing.
Fördert Vaterstetten die Sanierung?
Das Energieeinspar-Förderprogramm der Gemeinde bezuschusst unter anderem die energetische Begutachtung der Gebäudehülle mit 50 Prozent, höchstens 250 Euro. Der Antrag ist vor Beginn zu stellen. Gemeindliche Programme ändern sich; wir prüfen den aktuellen Stand zu Beginn jedes Projekts.
Muss ich auf den Wärmeplan warten, bevor ich die Heizung tausche?
Nein. Ein Wärmeplan ist ein strategisches Planungsinstrument und verpflichtet einzelne Eigentümer nicht zu einer bestimmten Heizung. Sinnvoll ist, die neue Anlage so zu planen, dass ein späterer Anschluss an ein Wärmenetz technisch möglich bleibt.
Wird die Energieberatung gefördert?
Die Energieberatung für Wohngebäude mit individuellem Sanierungsfahrplan wird vom BAFA mit 50 Prozent des Honorars bezuschusst, höchstens 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 Euro ab drei Wohneinheiten.
Was unterscheidet Ihre Beratung von der kostenfreien Beratung der Energieagentur?
Die kostenfreien Angebote geben eine erste Orientierung. Ein Sanierungsfahrplan, eine raumweise Heizlast, die Prüfung eines Angebots oder die Baubegleitung für einen Förderantrag sind Ingenieurleistungen am konkreten Gebäude. Beides ergänzt sich: Wer die Erstberatung schon hatte, kommt mit klareren Fragen zu uns.
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Projektstandort und Zusammenarbeit
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Stand der örtlichen Angaben: Oktober 2026. Quellen: Gemeinde Vaterstetten (Energieeinspar-Förderprogramm, Richtlinie vom 12.12.2023; Start der Wärmeplanung Juli 2026); Gemeinde Poing (kommunale Wärmeplanung, Beschluss 17.09.2026); Energieagentur Ebersberg-München; Wärmeplanungsgesetz des Bundes.
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