
Energieberatung · Heizungsplanung · Förderung · Landkreis Fürstenfeldbruck
Energieberater für Fürstenfeldbruck, Germering und den Landkreis
BBP Engineering GmbH, Ingenieurbüro in Gräfelfing bei München, erstellt Energieberatung, Sanierungsfahrplan, Heizlastberechnung und Förderbegleitung für Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und Betriebe im Landkreis Fürstenfeldbruck. Unabhängig von Handwerksbetrieben: Wir rechnen, bevor Sie ein Angebot unterschreiben.
BBP ENGINEERING · INGENIEURBÜRO IN GRÄFELFING BEI MÜNCHEN
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WAS IM LANDKREIS FÜRSTENFELDBRUCK GILT
Drei örtliche Punkte, die vor einer Sanierung im Landkreis Fürstenfeldbruck zählen
Die Bundesförderung gilt überall gleich. Was sich von Ort zu Ort unterscheidet, sind die Förderung der Gemeinde und der Stand der Wärmeplanung. Beides entscheidet mit, in welcher Reihenfolge eine Sanierung sinnvoll ist.
1. Die Wärmeplanung in Fürstenfeldbruck läuft
Die Stadt Fürstenfeldbruck erstellt ihren Wärmeplan seit April 2026; der Abschluss ist für das Frühjahr 2027 vorgesehen, für den Herbst 2026 ist eine Bürgerbeteiligung angekündigt (Wärmeplanung der Stadt Fürstenfeldbruck). Die Stadt beschreibt den Plan als strategisches Planungsinstrument, aus dem zunächst keine rechtlichen Pflichten folgen. Wo ein Wärmenetz geprüft wird, sind danach noch Machbarkeitsstudien nötig. Puchheim hat seinen Wärmeplan bereits im Februar 2026 beschlossen (Wärmeplan Puchheim). Für die übrigen Gemeinden gilt die gesetzliche Frist 30. Juni 2028. Was ein Wärmeplan über ein einzelnes Gebäude aussagt
2. Gemeindliche Förderung: wenig, und nicht überall
Ein Programm wie das Münchner FKG gibt es im Landkreis nicht. Germering erstattet den Eigenanteil der Vor-Ort-Beratung der Verbraucherzentrale – 40 Euro, bei Eigentümergemeinschaften 80 Euro. Das Energiespar-Förderprogramm der Stadt Puchheim ist nach Angabe der Stadt wegen eines haushaltsrechtlichen Sperrvermerks derzeit ausgesetzt. Die Sanierung trägt deshalb die Bundesförderung über BEG und KfW, und der individuelle Sanierungsfahrplan mit seinem Bonus bekommt mehr Gewicht. Energieberatung für Wohngebäude
3. Geothermie in Germering und Puchheim
Germering und Puchheim haben sich für ein gemeinsames Geothermieprojekt mit den Stadtwerken München ausgesprochen. Ob und wann daraus ein Anschluss in Ihrer Straße wird, ist damit nicht entschieden. Für einen späteren Anschluss zählt die Rücklauftemperatur der Hausanlage, und die lässt sich heute schon prüfen und verbessern. Heizungsplanung und hydraulischer Abgleich
EINZUGSGEBIET
Energieberatung in allen 23 Gemeinden des Landkreises Fürstenfeldbruck
Wir beraten in jeder Gemeinde des Landkreises – von Germering, Puchheim, Gröbenzell und Olching im Osten über Fürstenfeldbruck und Maisach bis Moorenweis und Althegnenberg im Westen. Die Tabelle zeigt den örtlichen Stand je Gemeinde.
| Gemeinde | Örtlicher Stand |
|---|---|
| Fürstenfeldbruck | Wärmeplanung läuft seit April 2026, Abschluss für Frühjahr 2027 geplant – Wärmeplanung der Stadt; es gilt die Bundesförderung |
| Germering | Stadt erstattet den Eigenanteil der Vor-Ort-Beratung der Verbraucherzentrale (40 Euro, Eigentümergemeinschaften 80 Euro); Geothermieprojekt mit Puchheim und den Stadtwerken München |
| Puchheim | Wärmeplan im Februar 2026 beschlossen – Wärmeplan der Stadt; Energiespar-Förderprogramm derzeit ausgesetzt; Geothermieprojekt mit Germering und den Stadtwerken München |
| Olching | Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
| Gröbenzell | Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
| Eichenau | Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
| Maisach | Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
| Emmering | Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
| Alling | Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
| Mammendorf | Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
| Grafrath | Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
| Türkenfeld | Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
| Moorenweis | Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
| Egenhofen | Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
| Schöngeising | Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
| Kottgeisering | Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
| Jesenwang | Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
| Landsberied | Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
| Adelshofen | Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
| Althegnenberg | Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
| Hattenhofen | Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
| Mittelstetten | Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
| Oberschweinbach | Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
Stand Oktober 2026, nach den Angaben der Städte Fürstenfeldbruck, Germering und Puchheim. Die Frist für den Wärmeplan ergibt sich aus dem Wärmeplanungsgesetz. Gemeindliche Programme ändern sich; wir prüfen den Stand zu Beginn jedes Projekts.
LEISTUNGEN IM LANDKREIS FÜRSTENFELDBRUCK
Was wir für Eigentümer, WEG und Betriebe im Landkreis Fürstenfeldbruck übernehmen
- Energieberatung und individueller Sanierungsfahrplan – Grundlage für den iSFP-Bonus der Bundesförderung und für die Reihenfolge der Maßnahmen
- Heizungsplanung – raumweise Heizlast und hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, bevor ein Angebot unterschrieben wird
- Energieberatung für Eigentümergemeinschaften – Varianten, Kosten je Wohnung, Beschlussvorlage
- Fachplanung und Baubegleitung – Nachweise für BEG und KfW
- Lüftungskonzept und Wärmebrückenberechnung – bei Fenstertausch und Fassadendämmung
- Energieberatung für Nichtwohngebäude und Energieaudit – für Betriebe und Gewerbeobjekte
Alle Leistungen bauen auf derselben Bestandsaufnahme auf. Heizlast, Sanierungsfahrplan, Förderantrag und Baubegleitung werden nicht doppelt erhoben.
UNABHÄNGIG
Warum ein Energieberater ohne Ausführungsinteresse
BBP Engineering führt keine Bauarbeiten aus und ist an keinen Handwerksbetrieb gebunden. Unsere Empfehlung hängt deshalb nicht davon ab, was ein Betrieb verkaufen möchte. Ein Beispiel aus der Praxis: Im Angebot für eine Wärmepumpe standen 17 kW, die raumweise Berechnung ergab knapp 9 kW – bei einem Angebotspreis von über 40.000 Euro. Solche Abweichungen fallen nur auf, wenn jemand rechnet, der nicht liefert.
Ihr Ansprechpartner ist Dmitri Berdnikow, M.Eng., Gebäudeenergieberater (HWK) und in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Energieaudits eingetragen. Das Büro liegt in Gräfelfing im Westen von München, an der Grenze zu Germering. Die Bestandsaufnahme machen wir vor Ort am Gebäude.
GUT VORBEREITET
Häufige Fragen
Kommen Sie für die Bestandsaufnahme nach Fürstenfeldbruck?
Ja. Wir arbeiten im ganzen Landkreis, unter anderem in Germering, Puchheim, Gröbenzell, Olching, Eichenau, Emmering, Maisach und Fürstenfeldbruck. Die Bestandsaufnahme findet am Gebäude statt, die Berechnung im Büro in Gräfelfing.
Gibt es in Germering oder Puchheim eine Förderung der Stadt?
Germering erstattet den Eigenanteil der Vor-Ort-Beratung der Verbraucherzentrale: 40 Euro, bei Eigentümergemeinschaften 80 Euro. Das Energiespar-Förderprogramm der Stadt Puchheim ist derzeit ausgesetzt. Gemeindliche Programme ändern sich; wir prüfen den aktuellen Stand zu Beginn jedes Projekts.
Muss ich auf den Wärmeplan warten, bevor ich die Heizung tausche?
Nein. Ein Wärmeplan ist ein strategisches Planungsinstrument und verpflichtet einzelne Eigentümer nicht zu einer bestimmten Heizung. Sinnvoll ist, die neue Anlage so zu planen, dass ein späterer Anschluss an ein Wärmenetz technisch möglich bleibt.
Wird die Energieberatung gefördert?
Die Energieberatung für Wohngebäude mit individuellem Sanierungsfahrplan wird vom BAFA mit 50 Prozent des Honorars bezuschusst, höchstens 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 Euro ab drei Wohneinheiten.
Was unterscheidet Ihre Beratung von der kostenfreien Erstberatung von ZIEL 21 oder der Verbraucherzentrale?
Die kostenfreien Angebote geben eine erste Orientierung. Ein Sanierungsfahrplan, eine raumweise Heizlast, die Prüfung eines Angebots oder die Baubegleitung für einen Förderantrag sind Ingenieurleistungen am konkreten Gebäude. Beides ergänzt sich: Wer die Erstberatung schon hatte, kommt mit klareren Fragen zu uns.
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Projektstandort und Zusammenarbeit
Gebäude im Landkreis Fürstenfeldbruck? Nennen Sie Ort, Baujahr und Anzahl der Wohneinheiten – wir sagen Ihnen, welcher Schritt zuerst sinnvoll ist und welche Förderung in Frage kommt.
Stand der örtlichen Angaben: Oktober 2026. Quellen: Stadt Fürstenfeldbruck (Brucker Stadtgespräche, kommunale Wärmeplanung); Stadt Germering (Energieberatung der Verbraucherzentrale); Stadt Puchheim (Energiespar-Förderprogramm); Wärmeplanungsgesetz des Bundes.
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