Baustelle mit Bagger bei Erdarbeiten für einen Neubau

NIEDERSCHLAGSWASSER · BAYERN

Regenwasser auf dem eigenen Grundstück lassen: Versickerungsanlage planen in Bayern

BBP Engineering plant die Versickerungsanlage für Bauherren, Bauträger und Eigentümergemeinschaften in München und Oberbayern: Prüfung der erlaubnisfreien Versickerung nach NWFreiV und TRENGW, Bemessung nach DWA-A 138-1 und Unterlagen für Stadtentwässerung oder Wasserrechtsbehörde.

BBP ENGINEERING · INGENIEURBÜRO IN GRÄFELFING BEI MÜNCHEN

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AUSGANGSLAGE

Warum muss ich das Regenwasser auf meinem Grundstück versickern?

Nach § 55 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes soll Niederschlagswasser ortsnah versickert, verrieselt oder ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden. Die Kanäle sind bei Starkregen ohnehin ausgelastet, und jeder Kubikmeter, der vor Ort versickert, entlastet sie.

München setzt das in der Entwässerungssatzung um. Nach § 4 Abs. 4 EWS besteht kein Recht, Niederschlagswasser in den Kanal einzuleiten, soweit eine Versickerung oder andere Beseitigung ordnungsgemäß möglich ist. Ausnahmen lässt die Münchner Stadtentwässerung (MSE) nur im Einzelfall zu. Für einen Neubau heißt das: Ohne Konzept für das Regenwasser gilt die Erschließung nicht als gesichert.

Im Bestand darf eine genehmigte Einleitung bleiben, solange die Anlage dicht und wurzelfest ist. Werden die Leitungen saniert, verlangt die MSE, das Regenwasser vom Kanal abzutrennen und auf dem Grundstück zu bewirtschaften. Wie diese Sanierung abläuft, steht auf der Seite Kanalsanierung München planen. Wer beregnete Flächen abtrennt, kann zudem die Niederschlagswassergebühr senken.

NWFREIV UND TRENGW

Wann ist die Versickerung in Bayern erlaubnisfrei?

Wer Regenwasser in den Untergrund leitet, benutzt das Grundwasser. Dafür braucht es grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis. Bayern macht davon mit der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) eine Ausnahme. Die technischen Anforderungen dazu stehen in den Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW).

Voraussetzungen nach NWFreiV

  • Das Grundstück liegt außerhalb von Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten sowie außerhalb von Altlasten und Altlastverdachtsflächen.
  • Das Wasser ist nicht durch Gebrauch verändert und nicht mit Abwasser oder wassergefährdenden Stoffen vermischt.
  • Es stammt nicht von Flächen, auf denen regelmäßig mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, und nicht von größeren Straßen.
  • An eine Anlage sind höchstens 1.000 m² befestigte Fläche angeschlossen.
  • Die Versickerung erfolgt flächenhaft über eine geeignete Oberbodenschicht. Rigolen, Sickerrohre und Sickerschächte sind nur zulässig, wenn das nicht möglich ist, und nur mit Vorreinigung.
  • Unbeschichtete Dächer aus Kupfer, Zink oder Blei über 50 m² brauchen eine zugelassene Vorreinigungsanlage.

Anforderungen der TRENGW

  • Die bewachsene Oberbodenschicht ist in der Regel mindestens 20 cm stark.
  • Die Versickerungsfläche beträgt mindestens ein Fünfzehntel der angeschlossenen befestigten Fläche.
  • Die Sohle der Anlage liegt höchstens 5 m unter Gelände und mindestens 1 m über dem Mittel der jahreshöchsten Grundwasserstände. Stauende Schichten wie Lehm dürfen nicht durchstoßen werden.
  • Vor jeder unterirdischen Anlage sitzt eine Vorreinigung, zum Beispiel Korbsiebe für Dachwasser.
  • Für Bemessung, Bau und Betrieb gilt das DWA-Arbeitsblatt 138 in der gültigen Fassung.

Die Kreisverwaltungsbehörde kann im Einzelfall weitergehende Anforderungen stellen oder die Erlaubnispflicht wiederherstellen. Gemeinden regeln die Einleitung in ihre Kanäle zudem in eigenen Satzungen.

ERLAUBNIS

Was gilt, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind?

Liegt das Grundstück im Wasserschutzgebiet, auf einer Altlastverdachtsfläche oder hängen mehr als 1.000 m² an einer Anlage, braucht die Versickerung eine wasserrechtliche Erlaubnis nach Wasserhaushaltsgesetz und Bayerischem Wassergesetz. In München kommt sie zur Genehmigung des Entwässerungsplans durch die MSE hinzu. Beide Verfahren brauchen dieselben Grundlagen, also lohnt es sich, sie gemeinsam vorzubereiten.

Lässt sich gar nicht versickern, verlangt die MSE eine Abstimmung vor dem Bauantrag mit einem schlüssigen Konzept und der Selbstauskunft Niederschlagswasser. Eine Bebauung bis an die Grenze reicht als Begründung allein nicht. Denkbar ist dann eine verzögerte Einleitung aus einem Rückhalteraum. Wir ordnen dabei die technische Seite ein; die rechtliche Bewertung trifft die Behörde.

BEMESSUNG

Wie wird eine Versickerungsanlage nach DWA-A 138-1 bemessen?

Seit Oktober 2024 gilt das Arbeitsblatt DWA-A 138-1. Es ersetzt die Fassung DWA-A 138 von 2005 und regelt Planung, Bau und Betrieb. Die Bemessung vergleicht zwei Größen: das Wasser, das von den angeschlossenen Flächen zuläuft, und das Wasser, das der Boden aufnehmen kann.

  • Zufluss: angeschlossene Flächen, ihre Abflussbeiwerte und die örtlichen Regendaten aus KOSTRA-DWD
  • Versickerungsleistung: Durchlässigkeit des Bodens (kf-Wert), aus Versuchen ermittelt und für die Bemessung abgemindert
  • Speicher: Volumen, das die Anlage puffern muss, bis das Wasser versickert ist
  • Stoffliche Bewertung: je nach Herkunftsfläche Reinigung durch bewachsenen Boden oder eine vorgeschaltete Behandlungsanlage

Welche Anlage passt?

Das Arbeitsblatt unterscheidet Versickerungsfläche, Mulde, Rigole, Mulden-Rigolen-Element, Schacht und Becken. In Bayern führt die NWFreiV zuerst zur flächenhaften Lösung über den Oberboden, also meist zur Mulde. Rigole oder Schacht kommen in Frage, wenn dafür kein Platz bleibt; dann ist eine Vorreinigung Pflicht und die Anlage liegt tiefer, näher am Grundwasser. Die Wahl hängt deshalb von Freifläche, Baugrund und Grundwasserstand ab.

DWA-A 138-1 enthält auch Anforderungen an die Überflutung. Wie der Starkregen auf dem Grundstück zurückgehalten wird, beschreibt die Seite Überflutungsnachweis.

BAUGRUND

Wie finde ich heraus, ob mein Boden versickern kann?

Eine Bemessung ist nur so gut wie der angesetzte kf-Wert. Schätzwerte aus Bodenkarten reichen für einen ersten Überschlag, für die Planung nicht. Die Durchlässigkeit wird vor Ort mit einem Versickerungsversuch bestimmt, den ein Baugrundgutachter oder eine Fachfirma ausführt.

  • Bodenschichtung und Durchlässigkeit am Ort der geplanten Anlage
  • höchster Grundwasserstand, den die MSE auch in den Höhenabwicklungen des Entwässerungsplans verlangt
  • Auskunft, ob eine Altlast oder Altlastverdachtsfläche vorliegt
  • Lage zu Wasserschutzgebieten

Wir legen fest, wo und wie tief geprüft werden soll, und übernehmen die Ergebnisse in die Bemessung. So wird der Versuch dort gemacht, wo die Anlage später tatsächlich liegt.

ENTSIEGELUNG

Hilft Entsiegelung oder ein Gründach?

Ja, weil weniger Wasser abfließt. Die MSE nennt die Entsiegelung mit sickerfähigen Belägen als ersten Schritt der Regenwasserbewirtschaftung. Begrünte Dächer halten einen Teil des Regens zurück und gehen mit kleineren Abflussbeiwerten in die Rechnung ein. Dadurch wird die Versickerungsanlage kleiner.

In München fördert das Baureferat solche Maßnahmen über das Förderprogramm Begrünung. Ob ein Vorhaben gefördert wird, regeln die aktuellen Programmbedingungen. Wir rechnen, wie viel Fläche durch Entsiegelung und Dachbegrünung aus der Bemessung herausfällt.

LEISTUNG

Was BBP bei der Versickerung übernimmt

Prüfen, ob erlaubnisfrei versickert werden kann

Grundlage: NWFreiV, TRENGW, Schutzgebiete, Altlastauskunft

Ergebnis: Aussage: erlaubnisfrei oder Erlaubnis nötig

Baugrunderkundung festlegen und auswerten

Grundlage: Versickerungsversuch, Baugrundgutachten, Grundwasserstand

Ergebnis: kf-Wert und Randbedingungen für die Bemessung

Anlage wählen und bemessen

Grundlage: DWA-A 138-1, KOSTRA-DWD, Abflussbeiwerte

Ergebnis: Mulde, Rigole oder Schacht mit Abmessungen und Nachweis

Entsiegelung und Gründach einrechnen

Grundlage: Freiflächen- und Dachplanung

Ergebnis: reduzierte angeschlossene Fläche

Unterlagen für Antrag und Ausführung

Grundlage: § 10 EWS, Wasserrecht, Entwässerungsplanung

Ergebnis: Pläne, Nachweis, Leistungsverzeichnis

Die Versickerung ist bei uns Teil der Haustechnikplanung nach HOAI Anlagengruppe 1. Regenfallrohre, Grundleitungen und Anlage passen deshalb in Höhe und Lage zusammen. Den Zusammenhang mit Heizung, Lüftung und Sanitär zeigt die Seite TGA-Planung München.

ABLAUF

Wie läuft die Planung ab?

  1. Vorprüfung: Schutzgebiet, Altlastauskunft, Flächen und Grundwasser. Ergebnis: erlaubnisfrei oder nicht.
  2. Erkundung: Wir legen Lage und Tiefe des Versickerungsversuchs fest.
  3. Konzept: Flächen, Entsiegelung, Anlagenart und Platzbedarf, abgestimmt mit Architektur und Freiflächenplanung.
  4. Bemessung: Nachweis nach DWA-A 138-1 mit Plänen.
  5. Antrag: Unterlagen für die MSE oder Gemeinde, bei Bedarf für die wasserrechtliche Erlaubnis.
  6. Ausschreibung und Abnahme: Leistungsverzeichnis, Angebotsprüfung, Kontrolle vor dem Verfüllen.

UNTERLAGEN

Welche Unterlagen brauchen Sie?

  • Lageplan mit Dachflächen, befestigten Flächen und Höhen
  • Freiflächenplan mit Belägen, Grünflächen, Baumstandorten
  • Baugrundgutachten oder Ergebnisse eines Versickerungsversuchs, falls vorhanden
  • Angaben zum Grundwasserstand und zu Schutzgebieten
  • bei Bestandsgebäuden: vorhandene Entwässerungspläne und die Genehmigung der Einleitung

ABGRENZUNG

Was wir nicht machen

Wir planen und weisen nach; wir bauen keine Sickeranlagen und geben keine Anleitungen zum Selbstbau. Versickerungsversuch und Baugrundgutachten führen Fachfirmen und Gutachter aus. Zisternen behandeln wir nur, wenn sie in die Bemessung eingehen. Anschlusskanal, Rückstauschutz und Entwässerungsantrag für den Neubau beschreiben wir auf der Seite Entwässerungsplanung München. Rechtsfragen beantwortet die Behörde oder ein Anwalt; wir liefern die technische Grundlage.

HÄUFIGE FRAGEN

Häufige Fragen zur Versickerung in Bayern

Brauche ich in Bayern eine Genehmigung, um Regenwasser zu versickern?

Nicht, wenn die Voraussetzungen der NWFreiV und der TRENGW erfüllt sind: außerhalb von Schutzgebieten und Altlastflächen, höchstens 1.000 m² befestigte Fläche je Anlage, flächenhafte Versickerung über Oberboden. Sonst ist eine wasserrechtliche Erlaubnis nötig. In München braucht der Entwässerungsplan zusätzlich die Genehmigung der MSE.

Darf ich einen Sickerschacht statt einer Mulde bauen?

Erlaubnisfrei nur, wenn eine flächenhafte Versickerung nicht möglich ist und das Wasser vorgereinigt wird. Der Schacht darf höchstens 5 m tief reichen und muss mindestens 1 m Abstand zum mittleren höchsten Grundwasserstand halten.

Was ist DWA-A 138-1?

Das Arbeitsblatt der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall zu Planung, Bau und Betrieb von Versickerungsanlagen. Es erschien im Oktober 2024 und ersetzt die DWA-A 138 von 2005. Die TRENGW verweist für die Bemessung auf das DWA-Arbeitsblatt 138 in der gültigen Fassung.

Warum brauche ich einen Versickerungsversuch?

Weil die Größe der Anlage direkt von der Durchlässigkeit des Bodens abhängt. Ein zu optimistischer Wert führt zu einer Anlage, die bei Regen überläuft; ein zu vorsichtiger Wert kostet Fläche und Geld.

Muss ich im Bestand das Regenwasser vom Kanal trennen?

In München nicht ohne Anlass. Eine genehmigte Einleitung darf bleiben, solange die Leitungen dicht sind. Werden sie saniert, verlangt die MSE die Abtrennung und Bewirtschaftung auf dem Grundstück.

Was kostet die Planung einer Versickerungsanlage?

Das hängt von Fläche, Baugrund und Verfahren ab. Wir erstellen ein Angebot nach Sichtung von Lageplan und Planungsstand.

QUELLEN

Quellen: Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV), §§ 1 bis 4; Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW), Bekanntmachung vom 17.12.2008; DWA-A 138-1 (Oktober 2024); § 55 Abs. 2 WHG; Entwässerungssatzung der Landeshauptstadt München, § 4 Abs. 4 und § 10; Münchner Stadtentwässerung, Umgang mit Niederschlagswasser und Sanierungsberatung Grundstücksentwässerung. Stand: Oktober 2026. Fachliche Einordnung, keine Rechtsberatung.

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