Flachdach mit Technikaufbauten als abflusswirksame Fläche eines Neubaus

GRUNDSTÜCKSENTWÄSSERUNG · DIN 1986-100

Wohin mit dem Starkregen auf Ihrem Grundstück? Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100

BBP Engineering erstellt den Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100 für Bauherren, Bauträger und Architekten in München und im Umland. Wir rechnen ihn früh in der Planung, damit Geländehöhen, Mulden und Tiefgaragenzufahrt zum Ergebnis passen und der Entwässerungsantrag nicht an einer späten Umplanung hängt.

BBP ENGINEERING · INGENIEURBÜRO IN GRÄFELFING BEI MÜNCHEN

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PFLICHT

Wann brauche ich einen Überflutungsnachweis?

Die Leitungen auf Ihrem Grundstück sind für einen gewöhnlichen Regen bemessen. Bei einem kräftigen Gewitter fällt deutlich mehr Wasser, als Rinnen, Abläufe und Grundleitungen abführen können. Das Wasser läuft dann über die Oberfläche und sucht sich den tiefsten Punkt. Liegt dort eine Tiefgaragenzufahrt oder ein Lichtschacht, steht es im Keller.

Die DIN 1986-100 verlangt deshalb für Grundstücke mit einer abflusswirksamen Fläche von mehr als 800 m² einen Überflutungsnachweis. Er zeigt, dass das Wasser eines seltenen Starkregens auf dem eigenen Grundstück schadlos zurückgehalten wird. Gebäude, Nachbarn und öffentliche Flächen bleiben verschont.

In München fordert die Münchner Stadtentwässerung (MSE) den Nachweis bei neuen Gebäuden auf Grundstücken mit abflusswirksamer Fläche über 800 m². Er gehört dann zu den Unterlagen der Entwässerungsplanung. Im Umland gelten die Satzungen und Merkblätter der jeweiligen Gemeinde; einige Städte verlangen den Nachweis auch bei entwässerungsrelevanten Umbauten im Bestand.

Welche Flächen zählen und wie stark sie wirken, regelt die Norm über Abflussbeiwerte. Dach, Asphalt, Pflaster und begrünte Flächen gehen unterschiedlich ein. Liegt Ihr Grundstück nahe an der Grenze von 800 m², lohnt es sich, die Flächen früh sauber aufzustellen.

RECHENANSATZ

Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100: Was wird gerechnet?

Der Rechenansatz lässt sich ohne Formel erklären. Die Grundleitungen werden in der Regel für einen Regen bemessen, der statistisch alle zwei Jahre auftritt. Der Überflutungsnachweis setzt einen deutlich stärkeren Regen an, der im Mittel einmal in 30 Jahren vorkommt. Die Differenz zwischen beiden Wassermengen kann das Leitungsnetz nicht aufnehmen. Diese Menge muss auf dem Grundstück Platz finden, ohne Schaden anzurichten.

Woher kommen die Zahlen?

  • Regendaten: Die Regenspenden für Ihren Standort stammen aus dem Datensatz KOSTRA-DWD des Deutschen Wetterdienstes. Sie unterscheiden sich von Ort zu Ort und nach Regendauer.
  • Abflussbeiwerte: Für jede Teilfläche wird nach DIN 1986-100 festgelegt, welcher Anteil des Regens bei Starkregen tatsächlich abfließt.
  • Regendauern: Gerechnet wird mit mehreren kurzen Regendauern. Maßgebend ist das größte Ergebnis.
  • Sicherheitsniveau: Ist ein besonderes Maß an Sicherheit erforderlich, setzt die Norm einen selteneren Regen an. Örtliche Merkblätter nennen dafür etwa Tiefgaragen oder Wohnräume im Keller.

Ein Zahlenbeispiel ersetzt die Rechnung nicht, weil Regenspenden und Flächen von Grundstück zu Grundstück abweichen. Wir rechnen den Wert deshalb im Vorentwurf mit den Planungsflächen überschlägig durch und verfeinern ihn, sobald Beläge und Höhen feststehen.

Das Ergebnis ist ein Rückhaltevolumen in Kubikmetern. Der Nachweis endet aber nicht bei dieser Zahl. Er zeigt im Lageplan, auf welchen Flächen das Wasser steht, wie hoch es sich dort einstaut und dass es nicht zum Gebäude oder zum Nachbarn fließt.

RÜCKHALTUNG

Wo darf das Wasser auf meinem Grundstück stehen?

Geeignet sind Flächen, auf denen ein kurzer Einstau niemanden gefährdet und nichts beschädigt. Meist reicht eine geschickte Höhenplanung der Außenanlagen.

  • Mulden und Grünflächen, die bei Starkregen kurzzeitig volllaufen
  • Hof- und Stellplatzflächen mit Hochborden oder leichtem Gefälle weg vom Gebäude
  • Unterirdische Rückhalteräume, wenn an der Oberfläche kein Platz bleibt

Ebenso wichtig sind die Schwachstellen. Tiefgaragenrampen, Lichtschächte, Kellerabgänge und bodentiefe Fenster liegen oft tiefer als das Gelände. Sie dürfen kein Oberflächenwasser erhalten und brauchen Schwellen, Aufkantungen oder Rinnen, die zur Höhenplanung passen. Flächen unterhalb der Rückstauebene werden gesondert entwässert. Am Hang endet das Einzugsgebiet zudem nicht an der Grundstücksgrenze, weil von oberhalb Wasser zulaufen kann.

ZUSAMMENHANG

Was hat der Überflutungsnachweis mit der Versickerung zu tun?

In München darf Regenwasser grundsätzlich nicht in den städtischen Kanal. Es wird auf dem Grundstück versickert, und die Versickerungsanlage ist dann Teil des Rechenmodells. Flächen, die vollständig über eine Versickerungsanlage entwässern, werden nach dem Arbeitsblatt DWA-A 138-1 betrachtet, das eigene Anforderungen an die Überflutung enthält. Bemessung, erlaubnisfreie Versickerung und Baugrund beschreiben wir auf der Seite Versickerungsanlage planen in Bayern.

TYPISCHER FEHLER

Warum ein spät gerechneter Nachweis teuer wird

Häufig entsteht der Überflutungsnachweis erst, wenn der Entwässerungsantrag vorbereitet wird. Zu diesem Zeitpunkt stehen Erdgeschossfußboden, Rampe der Tiefgarage und Freiflächenplanung meist fest. Zeigt die Rechnung dann ein Rückhaltevolumen, für das an der Oberfläche keine passende Fläche bleibt, gibt es nur noch teure Wege. Die Außenanlagen werden umgeplant, ein unterirdischer Speicher kommt hinzu, oder Höhen am Gebäude ändern sich.

Wird der Nachweis dagegen im Vorentwurf überschlagen, lassen sich Mulden, Gefälle und Schwellen ohne Mehrkosten in die Planung legen. Die Rechnung selbst kostet in beiden Fällen ähnlich viel. Teuer ist nur der späte Zeitpunkt.

LEISTUNG

Was BBP beim Überflutungsnachweis übernimmt

Prüfen, ob ein Nachweis verlangt wird

Grundlage: DIN 1986-100, Vorgaben der MSE oder der Gemeinde

Ergebnis: klare Aussage zu Pflicht und Umfang

Flächen aufstellen und gewichten

Grundlage: Lageplan, Freiflächenplan, Abflussbeiwerte DIN 1986-100

Ergebnis: Flächenaufstellung je Teilfläche

Rückhaltevolumen berechnen

Grundlage: Regenspenden KOSTRA-DWD, Leitungsbemessung

Ergebnis: Volumen in m³, nachvollziehbare Rechnung

Rückhalteflächen und Schutzhöhen festlegen

Grundlage: Geländehöhen, Gebäudeöffnungen, Rückstauebene

Ergebnis: Lageplan mit Einstauflächen und Höhen

Abstimmen mit Versickerung und Entwässerungsplan

Grundlage: DWA-A 138-1, Entwässerungsplanung

Ergebnis: widerspruchsfreie Unterlagen für den Antrag

Wir planen die gesamte Haustechnik nach HOAI Anlagengruppen 1 bis 3. Deshalb kennen wir die Höhen der Grundleitungen, Hebeanlagen und Bodenabläufe, auf die der Nachweis Rücksicht nehmen muss. Mehr dazu auf der Seite TGA-Planung München.

ABLAUF

Wie läuft die Beauftragung ab?

  1. Erstgespräch und Unterlagen: Sie schicken Lageplan und Planungsstand, wir klären Pflicht und Umfang.
  2. Überschlag im Vorentwurf: Wir schätzen das Rückhaltevolumen und zeigen, wo es unterkommen kann.
  3. Abstimmung mit Architektur und Freiflächenplanung: Höhen, Mulden und Schwellen werden in die Pläne übernommen.
  4. Nachweis: vollständige Rechnung mit Lageplan der Einstauflächen.
  5. Einreichung: Der Nachweis geht mit den Entwässerungsunterlagen an die MSE oder die Gemeinde; Rückfragen beantworten wir.

UNTERLAGEN

Welche Unterlagen brauchen Sie dafür?

  • Lageplan mit Grundstücksgrenzen und Bestands- oder Planungshöhen
  • Grundrisse und Schnitte, besonders Untergeschoss und Tiefgarage
  • Freiflächenplan mit Belägen, Grünflächen und Dachbegrünung
  • Baugrundgutachten mit Angaben zu Durchlässigkeit und Grundwasser, falls vorhanden
  • Entwässerungsplanung oder Auskunft zum Anschlusskanal

ABGRENZUNG

Was wir nicht machen

Wir führen keine Bauarbeiten aus und verkaufen keine Rückhalteprodukte. Öffentliche Kanäle, Regenrückhaltebecken der Kommunen und Starkregenkonzepte für ganze Gebiete sind Ingenieurbauwerke und gehören nicht zu unserer Leistung. Den Entwässerungsantrag mit Rückstauschutz, Plänen und Abnahme beschreiben wir auf der Seite Entwässerungsplanung München. Für Bestandsleitungen mit Schaden gibt es die Planung der Kanalsanierung.

HÄUFIGE FRAGEN

Häufige Fragen zum Überflutungsnachweis

Ab welcher Grundstücksgröße brauche ich einen Überflutungsnachweis?

Die DIN 1986-100 verlangt ihn für Grundstücke mit mehr als 800 m² abflusswirksamer Fläche. Maßgebend ist die Fläche, von der Regen abfließt, und nicht die Grundstücksgröße. In München fordert die MSE den Nachweis bei neuen Gebäuden ab dieser Grenze.

Brauche ich den Nachweis auch, wenn ich das Regenwasser versickere?

Für Flächen, die vollständig über eine Versickerungsanlage entwässern, gilt das Arbeitsblatt DWA-A 138-1 mit eigenen Anforderungen an die Überflutung. Wird nur ein Teil versickert, werden die Teilflächen getrennt betrachtet. Wir stimmen beide Rechnungen aufeinander ab.

Welcher Regen wird beim Überflutungsnachweis angesetzt?

Im Regelfall ein Regen, der statistisch einmal in 30 Jahren auftritt, abzüglich des zweijährigen Regens, für den die Leitungen bemessen sind. Die Regendaten stammen aus KOSTRA-DWD. Bei besonderem Schutzbedarf wird ein seltenerer Regen angesetzt.

Darf das Wasser auf der Tiefgaragenzufahrt stehen?

Nein. Tiefgaragenrampen, Lichtschächte und Kellerabgänge sind die Stellen, die geschützt werden müssen. Sie brauchen Schwellen oder Aufkantungen und eine eigene Entwässerung, damit kein Oberflächenwasser zuläuft.

Wann sollte der Überflutungsnachweis erstellt werden?

Möglichst im Vorentwurf, solange Geländehöhen und Freiflächen noch veränderbar sind. Wird erst zum Entwässerungsantrag gerechnet, fehlt oft der Platz für die Rückhaltung.

Was kostet ein Überflutungsnachweis?

Das hängt von Grundstücksgröße, Zahl der Teilflächen und Planungsstand ab. Wir erstellen ein Angebot, sobald wir Lageplan und Planungsstand kennen.

QUELLEN

Quellen: DIN 1986-100 (Abschnitt 14.9, über Fachquellen geprüft); Münchner Stadtentwässerung, Umgang mit Niederschlagswasser; Entwässerungssatzung der Landeshauptstadt München; Hamburg, Überflutungsnachweis; Merkblätter kommunaler Entwässerungsbetriebe; DWA-A 138-1 (Oktober 2024); Regendaten KOSTRA-DWD des Deutschen Wetterdienstes. Stand: Oktober 2026. Fachliche Einordnung, keine Rechtsberatung.

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