
Grundstücksentwässerung · Versickerung · Nachweise
Entwässerungsplanung in München: Entwässerungsantrag, Versickerung, Nachweise
Wir planen die Grundstücksentwässerung für Neubau, Umbau und Sanierung und erstellen den Entwässerungsantrag für die Münchner Stadtentwässerung. Schmutzwasser, Regenwasser, Versickerung und Überflutungsnachweis entstehen aus einer Planung, abgestimmt mit der Haustechnik im Gebäude.
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WANN SIE EINEN ANTRAG BRAUCHEN
Wann in München ein Entwässerungsantrag nötig ist
Wer in München eine Grundstücksentwässerung herstellt oder ändert, braucht vorher die Genehmigung der Münchner Stadtentwässerung (§ 10 Entwässerungssatzung der Landeshauptstadt München). Mit dem Bau darf erst begonnen werden, wenn die Genehmigung vorliegt. Typische Anlässe:
- Neubau eines Wohn- oder Gewerbegebäudes, auch Ersatzneubau und Nachverdichtung
- Anbau, Aufstockung oder Umnutzung mit neuen Bädern, Küchen oder Fallleitungen, zum Beispiel beim Umbau von Gewerbe zu Wohnungen
- Änderungen an erdverlegten Leitungen oder in der Bodenplatte unterhalb der Rückstauebene
- Sanierung von Grundleitungen oder Anschlusskanal
- Abtrennen des Regenwassers vom städtischen Kanal
Die Satzung sieht nach drei Monaten eine Genehmigungsfiktion vor. Darauf verlassen sollte sich nur, wer vollständige und schlüssige Unterlagen eingereicht hat. Rückfragen der Stadtentwässerung kosten Zeit, die im Bauzeitenplan meist nicht vorgesehen ist.
UNTERLAGEN
Was der Entwässerungsantrag enthält
Technisches Formblatt
Inhalt: mit Auszug aus der Stadtgrundkarte 1:1.000
Antrag
Inhalt: Angaben zu Grundstück, Eigentümer und Planfertiger
Lageplan 1:1.000
Inhalt: Leitungen auf dem Grundstück, Revisionsschacht, Anschlusskanal, Versickerungsanlage
Grundrisse 1:100
Inhalt: Grundleitungen, Fallleitungen, Abläufe, Hebeanlagen
Höhenabwicklungen auf NN
Inhalt: Straßen-, Gelände- und Kanalsohlenhöhen, Fußbodenhöhe Erdgeschoss, höchster Grundwasserstand
Nachweise nach Bedarf
Inhalt: Versickerungsnachweis, Überflutungsnachweis, Angaben zum Regenwasser
Die Pläne werden dreifach eingereicht und von Eigentümer und Planfertiger unterschrieben. Für den Bauantrag gibt es zusätzlich das Formblatt der Lokalbaukommission zur Grundstückserschließung. Die Erschließung gilt dort als gesichert, wenn das Schmutzwasser angeschlossen ist und das Regenwasser außerhalb des Kanals bewirtschaftet wird.
Als Planfertiger erstellen wir Pläne und Nachweise, unterschreiben mit und beantworten die Rückfragen der Stadtentwässerung.
NIEDERSCHLAGSWASSER
Regenwasser: versickern statt einleiten
In München besteht kein Recht, Niederschlagswasser in den städtischen Kanal einzuleiten, soweit eine Versickerung oder eine andere Beseitigung auf dem Grundstück ordnungsgemäß möglich ist (§ 4 Abs. 4 Entwässerungssatzung). Für Neubau und Umbau heißt das in der Regel: Das Regenwasser bleibt auf dem Grundstück, bemessen nach DWA-A 138-1 und, wo möglich, erlaubnisfrei nach NWFreiV und TRENGW.
Soll Regenwasser trotzdem in den Kanal, verlangt die Stadtentwässerung eine Abstimmung vor dem Bauantrag und eine Selbstauskunft zum Niederschlagswasser. Eine Bebauung bis an die Grundstücksgrenze reicht als Begründung allein nicht aus.
Bemessung, Rechtsweg und Flächenbedarf: Versickerungsanlage planen
STARKREGEN
Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100
Für neue Gebäude auf Grundstücken mit mehr als 800 m² abflusswirksamer Fläche verlangt die Stadtentwässerung einen Überflutungsnachweis. Wir rechnen ihn in der Entwurfsphase zusammen mit der Versickerung, damit Rampen, Lichtschächte und Eingänge die passenden Höhen bekommen. Überflutungsnachweis: Rechenansatz und Ablauf
UNTER DER RÜCKSTAUEBENE
Keller, Tiefgarage, Hebeanlage
Räume unter der Rückstauebene, in der Regel die Straßenoberkante, sind bei Starkregen gefährdet, wenn das Wasser im städtischen Kanal zurückstaut. Der Schutz dagegen ist nach § 8 Abs. 6 der Entwässerungssatzung Sache des Eigentümers. Fehlt das Gefälle zum Kanal, ist eine Hebeanlage nötig (§ 8 Abs. 5).
- Hebeanlagen für Schmutzwasser aus Kellerbädern, Waschräumen und Technikzentralen
- Rückstauverschlüsse nur dort, wo sie zulässig und wartbar sind
- Entwässerung von Tiefgaragen und Rampen
- Revisionsschacht auf dem eigenen Grundstück (§ 8 Abs. 4)
Regenwasser von Flächen unterhalb der Rückstauebene in den Kanal zu leiten, ist bei Neubau oder Änderung nach Angabe der Stadtentwässerung grundsätzlich keine Option. Das betrifft vor allem Rampen und tiefliegende Höfe.
BESTAND
Entwässerung im Bestand: Sanierung und Anschlusskanal
Im Bestand beginnt es oft mit einem Schreiben der Stadtentwässerung und Bildern aus der Inspektion des städtischen Kanals. Der Anschlusskanal bis zum städtischen Kanal gehört in München zur privaten Grundstücksentwässerung (§ 9 Entwässerungssatzung). Bei der Sanierung ist das Regenwasser vom Kanal abzutrennen, und als Dichtheitsnachweis gilt nur die Prüfung mit Wasser oder Luft.
Zustandsbewertung, Verfahrenswahl, Ausschreibung und Abnahme: Kanalsanierung in München planen
BAU UND ABNAHME
Von der Genehmigung bis zur Abnahme
Mit der Genehmigung ist die Arbeit nicht abgeschlossen. Der Beginn der Arbeiten ist der Stadtentwässerung 24 Stunden vorher anzuzeigen. Geprüft wird vor der Inbetriebnahme und bevor Leitungen verdeckt werden, im Beisein der Stadtentwässerung (§ 11 Entwässerungssatzung). Wer vor der Prüfung verfüllt, handelt ordnungswidrig und gräbt im Zweifel wieder auf.
Die Genehmigung entlastet Bauherr, Planer und Firma nicht von ihrer Verantwortung für Planung und Ausführung. Deshalb gehören Leistungsbeschreibung, Prüfung der Angebote und Begleitung der Abnahme zur Entwässerungsplanung dazu.
ZUSAMMENARBEIT
So läuft die Entwässerungsplanung bei BBP
1 Grundlagen
Inhalt: Lageplan, Kanal- und Spartenauskunft, Höhen, Baugrund, Grundwasser
Ergebnis: klare Ausgangsdaten
2 Konzept
Inhalt: Schmutz- und Regenwasser trennen, Versickerung, Hebeanlagen, Flächen für Entsiegelung
Ergebnis: abgestimmtes Entwässerungskonzept
3 Nachweise und Antrag
Inhalt: Versickerungs- und Überflutungsnachweis, Pläne, Formblätter
Ergebnis: genehmigungsfähiger Entwässerungsantrag
4 Ausschreibung
Inhalt: Leistungsverzeichnis, Prüfung der Angebote
Ergebnis: vergleichbare Angebote
5 Abnahme
Inhalt: Termin mit der Stadtentwässerung, Dichtheitsprüfung, Unterlagen
Ergebnis: dokumentierte Abnahme
Weil wir auch die TGA-Planung und die Sanitärplanung übernehmen, passen Fallleitungen, Grundleitungen unter der Bodenplatte und Hausanschluss aus einem Planungsstand zusammen. Bei der Umnutzung von Gewerbe zu Wohnen entstehen so neue Bäder und Küchen in jeder Einheit, ohne dass die Entwässerung im Nachgang umgeplant werden muss.
GUT VORBEREITET
Häufige Fragen zur Entwässerungsplanung in München
Wer stellt den Entwässerungsantrag in München?
Antragsteller ist der Eigentümer. Die Entwässerungspläne unterschreiben Eigentümer und Planfertiger gemeinsam. Wir erstellen als Planfertiger Pläne, Nachweise und Formblätter und klären Rückfragen mit der Münchner Stadtentwässerung.
Darf Regenwasser in München in den Kanal eingeleitet werden?
Grundsätzlich nicht, soweit es auf dem Grundstück versickert oder anders beseitigt werden kann (§ 4 Abs. 4 Entwässerungssatzung). Bereits genehmigte Einleitungen dürfen bleiben, solange die Leitungen dicht sind. Werden sie saniert, ist das Regenwasser abzutrennen.
Wann brauche ich einen Überflutungsnachweis?
Bei neuen Gebäuden auf Grundstücken mit mehr als 800 m² abflusswirksamer Fläche. Gerechnet wird nach DIN 1986-100.
Brauche ich bei einer Badsanierung einen Entwässerungsantrag?
Genehmigungspflichtig sind nach Angabe der Stadtentwässerung vor allem Änderungen an erdverlegten Leitungen und in der Bodenplatte unterhalb der Rückstauebene. Ob ein Umbau darunter fällt, klären wir vorab anhand der Pläne.
Wie lange dauert die Genehmigung?
Die Satzung sieht nach drei Monaten eine Genehmigungsfiktion vor. Planen Sie die Einreichung so, dass der Antrag deutlich vor Baubeginn vollständig vorliegt. Vor der Genehmigung darf nicht gebaut werden.
Planen Sie auch außerhalb von München?
Ja, im Umland gelten die Satzungen der jeweiligen Gemeinde oder des Zweckverbands. Verfahren und Unterlagen klären wir zu Beginn mit der zuständigen Stelle.
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Passende Leistungen: Versickerungsanlage · Überflutungsnachweis · Kanalsanierung · TGA-Planung München · Sanitärplanung · Umnutzung Gewerbe zu Wohnen (KfW 266)
Grundlagen: Entwässerungssatzung der Landeshauptstadt München vom 28.08.2018 in der Fassung vom 08.05.2024; Hinweise der Münchner Stadtentwässerung zu Niederschlagswasser, Sanierung und Dichtheitsnachweis; DWA-A 138-1; DIN 1986-100; DIN 1986-30; DIN EN 1610. Stand Oktober 2026. Fachliche Einordnung, keine Rechtsberatung.
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