
Energieberatung · Heizungsplanung · Förderung · Landkreis München
Energieberater im Landkreis München
BBP Engineering GmbH, Ingenieurbüro in Gräfelfing im Landkreis München, erstellt Energieberatung, Sanierungsfahrplan, Heizlastberechnung und Förderbegleitung für Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und Betriebe in allen 29 Gemeinden des Landkreises – von Unterschleißheim und Garching über Haar und Ottobrunn bis Pullach und Grünwald. Unabhängig von Handwerksbetrieben: Wir rechnen, bevor Sie ein Angebot unterschreiben.
BBP ENGINEERING · INGENIEURBÜRO IN GRÄFELFING BEI MÜNCHEN
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WAS IM LANDKREIS MÜNCHEN GILT
Drei örtliche Punkte, die vor einer Sanierung im Landkreis München zählen
Die Bundesförderung gilt überall gleich. Was sich von Ort zu Ort unterscheidet, sind die Förderung der Gemeinde, vorhandene Wärmenetze und der Stand der Wärmeplanung. Das entscheidet mit, in welcher Reihenfolge eine Sanierung sinnvoll ist.
1. Das Münchner FKG gilt hier nicht
Das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude ist ein Programm der Landeshauptstadt und endet an der Stadtgrenze. Im Landkreis fördern einzelne Gemeinden selbst – etwa Gräfelfing mit dem Förderprogramm Energie 2026 und Aschheim mit einem Energieeinsparungsförderprogramm. Der Landkreis berichtet, dass erste Gemeinden ihre Programme so verbessert haben, dass auch Eigentümer einzelner Wohnungen Zuschüsse erhalten können. Welche Regel in Ihrer Gemeinde gilt, klären wir vor dem Antrag; die Hauptlast trägt die Bundesförderung über BEG und KfW. Energieberatung für Wohngebäude
2. Viele Gemeinden haben Fernwärme aus Geothermie
Im Landkreis München liegen mehrere Geothermie-Wärmenetze, unter anderem in Unterhaching, Grünwald, Pullach, Aschheim, Feldkirchen, Kirchheim, Garching, Ismaning, Unterföhring und Unterschleißheim. Ob Ihre Straße erschlossen ist, sagt der örtliche Versorger. Für den Anschluss zählt die Rücklauftemperatur der Hausanlage: Sie wird meist bei der Trinkwassererwärmung verfehlt und lässt sich vorher prüfen. Garching hat seinen Wärmeplan am 26. März 2026 beschlossen (Wärmeplan Garching), Ottobrunn hat einen anerkannten Wärmeplan (Wärmeplan Ottobrunn). Wo kein Netz liegt, entscheidet die raumweise Heizlast über die Wärmepumpe. Heizungsplanung und hydraulischer Abgleich
3. Kostenfreie Erstberatung über die Energieagentur
Die Energieagentur Ebersberg-München berät Bürger des Landkreises kostenfrei, überwiegend als Online-Basisberatung; ein Energie-Check im Haus kostet in der Regel 40 Euro. Das ist ein guter erster Schritt. Sanierungsfahrplan, raumweise Heizlast, Angebotsprüfung und Baubegleitung sind Ingenieurleistungen, die darauf aufbauen.
EINZUGSGEBIET
Energieberatung in allen 29 Gemeinden des Landkreises München
Wir beraten in jeder Gemeinde des Landkreises – im Norden in Unterschleißheim, Oberschleißheim, Garching und Ismaning, im Osten in Haar, Feldkirchen, Kirchheim, Ottobrunn und Neubiberg, im Süden in Unterhaching, Oberhaching, Pullach und Grünwald, im Westen in Gräfelfing, Planegg und Neuried. Die Tabelle zeigt den örtlichen Stand je Gemeinde.
| Gemeinde | Örtlicher Stand |
|---|---|
| Aschheim | Energieeinsparungsförderprogramm der Gemeinde; Fernwärme aus Tiefengeothermie am Ort; Anschluss je Straße beim Versorger erfragen |
| Aying | Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
| Baierbrunn | Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
| Brunnthal | Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
| Feldkirchen | Fernwärme aus Tiefengeothermie am Ort; Anschluss je Straße beim Versorger erfragen |
| Garching bei München | Wärmeplan am 26.03.2026 beschlossen – Wärmeplan der Stadt; Fernwärme aus Tiefengeothermie am Ort; Anschluss je Straße beim Versorger erfragen |
| Gräfelfing | Förderprogramm Energie 2026 der Gemeinde; Wärmeplan liegt als Entwurf vor – Wärmeplanung der Gemeinde; siehe Würmtal |
| Grasbrunn | Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
| Grünwald | Fernwärme aus Tiefengeothermie am Ort; Anschluss je Straße beim Versorger erfragen |
| Haar | Beratungsstelle der Energieagentur Ebersberg-München am Ort; Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
| Hohenbrunn | Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
| Höhenkirchen-Siegertsbrunn | Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
| Ismaning | Fernwärme aus Tiefengeothermie am Ort; Anschluss je Straße beim Versorger erfragen |
| Kirchheim bei München | Fernwärme aus Tiefengeothermie am Ort; Anschluss je Straße beim Versorger erfragen |
| Neubiberg | Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
| Neuried | siehe Würmtal; Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
| Oberhaching | Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
| Oberschleißheim | Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
| Ottobrunn | anerkannter Wärmeplan – Wärmeplan der Gemeinde; es gilt die Bundesförderung |
| Planegg | Machbarkeitsstudie Geothermie und Fernwärme 2023 – siehe Würmtal |
| Pullach im Isartal | Fernwärme aus Tiefengeothermie am Ort; Anschluss je Straße beim Versorger erfragen |
| Putzbrunn | Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
| Sauerlach | Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
| Schäftlarn | Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
| Straßlach-Dingharting | Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
| Taufkirchen | Wärmeplan bis 30.06.2028 vorzulegen; es gilt die Bundesförderung |
| Unterföhring | gemeinsame Wärmeplanung der NordAllianz – Wärmeplanung NordAllianz; Fernwärme aus Tiefengeothermie am Ort; Anschluss je Straße beim Versorger erfragen |
| Unterhaching | Fernwärme aus Tiefengeothermie am Ort; Anschluss je Straße beim Versorger erfragen |
| Unterschleißheim | gemeinsame Wärmeplanung der NordAllianz – Wärmeplanung NordAllianz; Fernwärme aus Tiefengeothermie am Ort; Anschluss je Straße beim Versorger erfragen |
Stand Oktober 2026. Angaben zu Programmen nach den Gemeinden Gräfelfing und Aschheim und dem Landratsamt München; die Frist für den Wärmeplan ergibt sich aus dem Wärmeplanungsgesetz. Gemeindliche Programme ändern sich; wir prüfen den Stand zu Beginn jedes Projekts.
LEISTUNGEN IM LANDKREIS MÜNCHEN
Was wir für Eigentümer, WEG und Betriebe im Landkreis München übernehmen
- Energieberatung und individueller Sanierungsfahrplan – Grundlage für den iSFP-Bonus der Bundesförderung und für die Reihenfolge der Maßnahmen
- Heizungsplanung – raumweise Heizlast und hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, bevor ein Angebot unterschrieben wird
- Energieberatung für Eigentümergemeinschaften – Varianten, Kosten je Wohnung, Beschlussvorlage
- Fachplanung und Baubegleitung – Nachweise für BEG und KfW
- Lüftungskonzept und Wärmebrückenberechnung – bei Fenstertausch und Fassadendämmung
- Energieberatung für Nichtwohngebäude und Energieaudit – für Betriebe und Gewerbeobjekte
Alle Leistungen bauen auf derselben Bestandsaufnahme auf. Heizlast, Sanierungsfahrplan, Förderantrag und Baubegleitung werden nicht doppelt erhoben.
UNABHÄNGIG
Warum ein Energieberater ohne Ausführungsinteresse
BBP Engineering führt keine Bauarbeiten aus und ist an keinen Handwerksbetrieb gebunden. Unsere Empfehlung hängt deshalb nicht davon ab, was ein Betrieb verkaufen möchte. Ein Beispiel aus der Praxis: Im Angebot für eine Wärmepumpe standen 17 kW, die raumweise Berechnung ergab knapp 9 kW – bei einem Angebotspreis von über 40.000 Euro. Solche Abweichungen fallen nur auf, wenn jemand rechnet, der nicht liefert.
Ihr Ansprechpartner ist Dmitri Berdnikow, M.Eng., Gebäudeenergieberater (HWK) und in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Energieaudits eingetragen. Das Büro liegt in Gräfelfing im Landkreis München. Die Bestandsaufnahme machen wir vor Ort am Gebäude.
GUT VORBEREITET
Häufige Fragen
In welchen Gemeinden des Landkreises München arbeiten Sie?
In allen 29, unter anderem in Haar, Ottobrunn, Neubiberg, Unterhaching, Oberhaching, Taufkirchen, Pullach, Grünwald, Garching, Ismaning, Unterföhring, Unterschleißheim, Kirchheim, Feldkirchen, Aschheim, Gräfelfing, Planegg und Neuried. Die Bestandsaufnahme findet am Gebäude statt.
Gilt die Münchner FKG-Förderung auch im Landkreis?
Nein. Das FKG ist ein Programm der Landeshauptstadt München und gilt nur im Stadtgebiet. Im Landkreis fördern einzelne Gemeinden selbst; überall gilt die Bundesförderung.
Unsere Gemeinde hat Geothermie-Fernwärme. Brauche ich trotzdem eine Planung?
Ja, wenn der Anschluss funktionieren soll. Der Versorger gibt in seinen Anschlussbedingungen eine Rücklauftemperatur vor. Ob die Hausanlage sie einhält, hängt von Heizflächen, hydraulischem Abgleich und Trinkwassererwärmung ab – das lässt sich vor dem Anschluss rechnen.
Wird die Energieberatung gefördert?
Die Energieberatung für Wohngebäude mit individuellem Sanierungsfahrplan wird vom BAFA mit 50 Prozent des Honorars bezuschusst, höchstens 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 Euro ab drei Wohneinheiten.
Was unterscheidet Ihre Beratung von der kostenfreien Beratung der Energieagentur?
Die kostenfreien Angebote geben eine erste Orientierung. Ein Sanierungsfahrplan, eine raumweise Heizlast, die Prüfung eines Angebots oder die Baubegleitung für einen Förderantrag sind Ingenieurleistungen am konkreten Gebäude. Beides ergänzt sich: Wer die Erstberatung schon hatte, kommt mit klareren Fragen zu uns.
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Projektstandort und Zusammenarbeit
Gebäude im Landkreis München? Nennen Sie Ort, Baujahr und Anzahl der Wohneinheiten – wir sagen Ihnen, welcher Schritt zuerst sinnvoll ist und welche Förderung in Frage kommt.
Stand der örtlichen Angaben: Oktober 2026. Quellen: Landratsamt München (Energieberatung im Landkreis; 29++ Klima. Energie. Initiative); Energieagentur Ebersberg-München; Gemeinden Gräfelfing und Aschheim; Wärmeplanungsgesetz des Bundes.
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