Beispielhafter individueller Sanierungsfahrplan mit Maßnahmenpaketen, Kosten und Zeitachse

Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude · Landeshauptstadt München · Bestandswohngebäude

FKG München: Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude

Die Stadt München fördert zusätzlich zur Bundesförderung – aber nur, wenn die technischen Bedingungen stimmen. Ein individueller Sanierungsfahrplan muss vor dem Antrag vorliegen, die Effizienzklasse E bis H ist über eine Bedarfsberechnung nachzuweisen, und beauftragt werden darf erst nach der Freigabe durch die Stadt. Wir prüfen diese Punkte, bevor ein Antrag gestellt wird.

Teil unserer Energieberatung in München – mit Wärmeplan, Entwässerungssatzung und Förderung von Bund und Stadt.

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UNSER VORGEHEN

Drei Bedingungen entscheiden über Ihren FKG-Antrag

Wir klären Gebäudezustand, Nachweislage und Reihenfolge, bevor Anträge gestellt und Aufträge vergeben werden.

01

iSFP als Zugangsvoraussetzung

Für Effizienzmaßnahmen und Heizungstausch muss ein individueller Sanierungsfahrplan vor der Antragstellung vorliegen.

Energetisches Gebäudemodell eines Einfamilienhauses mit farbigen Bereichen

02

Effizienzklasse E bis H

Der Ausgangszustand ist über eine Bedarfsberechnung nachzuweisen – der Verbrauchsausweis genügt nicht.

Gebäudemodell mit farbcodiertem Grundriss und dreidimensionaler Gebäudeansicht als Datengrundlage der LCA-Berechnung

03

Freigabe vor der Beauftragung

Erst die zweite Mitteilung der Stadt erlaubt den Auftrag. Bis dahin vergehen derzeit rund fünf Monate.

Technikzentrale eines Mehrfamilienhauses: Heizungsverteiler mit Umwälzpumpen und Absperrarmaturen

FÖRDERLOGIK

Was die Stadt zusätzlich zur Bundesförderung zahlt

Das FKG setzt auf BEG und KfW auf. Für Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle gelten 5 Prozent Grundförderung, die sich über Worst-First-, Mehrfamilienhaus- und Gebietszuschlag auf bis zu 20 Prozent erhöhen. Der Heizungstausch wird mit 15 Prozent gefördert, Erd- und Grundwasserwärmepumpen zusätzlich oberhalb der BEG-Höchstgrenze. Die Sanierung auf Effizienzhaus-Standard erreicht bis zu 25 Prozent, die Sanierung mit Lebenszyklus-Treibhausgasbilanz bis zu 30 Prozent bei maximal 150.000 Euro je Wohneinheit. Entscheidend ist die Deckelung: Bund und Stadt zusammen sind auf 60 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt.

Dreidimensionales Raum- und Zonenmodell

Bedarfsberechnung als Nachweis

Anlagenschema einer Heizungsanlage als Grundlage des Variantenvergleichs

Schnittstelle zwischen Bund und Stadt

Motive aus der BBP-Mediathek zur fachlichen Einordnung; keine Darstellung eines Referenzauftrags für diese Leistung.

Welche Unterlagen und Ergebnisse erhalten Sie?

• Geprüfte Zuordnung Ihres Vorhabens zu den FKG-Modulen

• Bedarfsberechnung und individueller Sanierungsfahrplan als Antragsgrundlage

• Benennung der Ausschluss- und Kumulierungsrisiken vor dem Antrag

Die genaue Bearbeitungstiefe wird vor der Beauftragung festgelegt. Für die erste Anfrage genügen Name und E-Mail; vorhandene Unterlagen stimmen wir anschließend mit Ihnen ab.

KOSTEN UND UMFANG

Was kostet die fachliche Vorbereitung?

Gebäudegröße, Anzahl der Wohneinheiten, Qualität der Bestandsunterlagen und Zahl der geplanten Maßnahmen bestimmen den Aufwand. Die energetische Fachplanung und Baubegleitung ist im FKG selbst als Bonusmaßnahme förderfähig – mit 20 Prozent bei BEG-gekoppelten Maßnahmen und mit 50 Prozent als eigenständige FKG-Maßnahme. Sie muss im selben Antrag wie die Hauptmaßnahme beantragt werden.

Drei kurze Angaben helfen bei der ersten Einordnung. Sie können auch direkt anfragen.

Die Angaben dienen der ersten Einordnung und ersetzen kein individuelles Angebot.

ZUSAMMENARBEIT

So läuft die Zusammenarbeit ab

01

Gebäude aufnehmen

Unterlagen, Baujahr, Wohneinheiten und bisherige Maßnahmen klären.

02

Ausgangszustand berechnen

Bedarfsberechnung und Sanierungsfahrplan als Antragsgrundlage erstellen.

03

Antragsweg festlegen

Module, Reihenfolge und Kumulierung mit BEG und KfW abstimmen.

04

Umsetzung begleiten

Freigabe abwarten, Ausführung prüfen, Verwendungsnachweis vorbereiten.

Der Gebietszuschlag ist ortsgebunden und befristet. Ob ein Gebäude in einem begünstigten Quartier liegt, zeigt das Geoportal der Landeshauptstadt München.

GUT VORBEREITET

Häufige Fragen

Grundlage: Richtlinie Münchner Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude, gültig ab 02.07.2026, sowie die Modulseiten der Landeshauptstadt München, geprüft am 18.09.2026.

Wer kann die FKG-Förderung beantragen?

Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermieter, Freiberufler, Genossenschaften und Unternehmen. Bei einer WEG ist die Gemeinschaft selbst Antragstellerin, vertreten durch die Hausverwaltung. Mieter sind ausgenommen – mit einer Ausnahme für Stecker-Solar-Geräte.

Gilt das FKG auch für Gewerbe- und Nichtwohngebäude?

Bei Effizienzmaßnahmen, Heizungstausch, Effizienzhaus-Standard und Lebenszyklusbilanz nicht – diese Module gelten ausschließlich für Bestandswohngebäude im Stadtgebiet München. Nichtwohngebäuden stehen die Photovoltaikberatung und die Beratung zu Gebäude- und Wärmenetzen offen.

Brauche ich zwingend einen iSFP?

Für die Module Effizienzmaßnahmen und Heizungstausch ja. Der individuelle Sanierungsfahrplan muss zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen, darf nicht vor dem 01.11.2020 erstellt sein und muss produkt- und anbieterneutral einen Zielstandard bis 2035 ausweisen.

Kann ich FKG und Bundesförderung kombinieren?

Ja, darauf ist das Programm angelegt. Die Summe aus Bundes- und Stadtförderung ist jedoch auf 60 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt. Wird die Grenze überschritten, kürzt die Stadt ihren Anteil einschließlich der Bonusmaßnahmen.

Was schließt die Förderung vollständig aus?

Der Klimageschwindigkeits-Bonus und der Einkommens-Bonus aus der BEG EM. Wird einer davon für auch nur eine Wohnung des Gebäudes beantragt, entfällt die FKG-Förderung für das gesamte Gebäude. In Eigentümergemeinschaften ist das ein realer Konfliktpunkt.

Ab wann darf ich beauftragen?

Erst nach der zweiten Mitteilung der Stadt, die die Beauftragung ausdrücklich freigibt. Der Antragseingang allein genügt nicht. Wer vorher einen Auftrag vergibt, verliert die Förderung vollständig.

Wie lange dauert das Verfahren?

Für Effizienzmaßnahmen nennt die Stadt derzeit rund fünf Monate bis zur Freigabe. Die Auszahlung erfolgt acht bis zehn Wochen nach dem Förderbescheid. Für Umsetzung und Verwendungsnachweis stehen drei Jahre zur Verfügung, auf Antrag vier.

Was bringt der Gebietszuschlag?

Fünf zusätzliche Prozentpunkte für Gebäude in bestimmten Quartieren aus dem kommunalen Wärmeplan. Die Gebiete sind befristet – in der Fasanerie etwa bis zum 10.12.2028 – und im Geoportal der Stadt einsehbar.

Welche Heizsysteme sind ausgeschlossen?

Öl, Gas und Kohle, gasförmige und flüssige Biomasse sowie Wasserstoff. Ausgenommen sind Strom für Wärmepumpen und die Fernwärme der SWM. Nicht gefördert wird außerdem, wenn eine Fernwärmeversorgung besteht oder möglich ist – sofern nicht der Anschluss selbst die Maßnahme ist.

Wird die Planung selbst gefördert?

Als Bonusmaßnahme ja. Energetische Fachplanung und Baubegleitung werden mit 20 Prozent bezuschusst, wenn sie an eine BEG-gekoppelte Maßnahme anschließen, und mit 50 Prozent als eigenständige FKG-Maßnahme. Der Antrag muss zusammen mit der Hauptmaßnahme gestellt werden – nachreichen ist nicht möglich.

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Vier kurze Fragen, dann Ihre Kontaktdaten – rund eine Minute. Unterlagen brauchen Sie dafür noch nicht.

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Direkter Kontakt: kontakt@bbp-engineering.de

Passende Anschlussleistungen: Energieberatung für Wohngebäude, Energieberatung für WEG und Heizungsplanung.

Projektstandort und Zusammenarbeit

Gebäude in München? Nennen Sie Stadtbezirk, Baujahr und Anzahl der Wohneinheiten – wir ordnen ein, welche FKG-Module in Frage kommen.

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