Was kostet ein Sanierungsfahrplan? Kosten, Zuschuss und was Sie dafür bekommen

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kostet im Marktmittel rund 1.950 Euro netto bei knapp 17 Stunden Arbeit; die BAFA bezuschusst davon 50 Prozent, höchstens 650 Euro beim Ein- und Zweifamilienhaus und 850 Euro ab drei Wohneinheiten. Was Sie für das Geld bekommen, hängt davon ab, ob vor Ort aufgenommen und gerechnet wird oder nur ein Förderformular entsteht. Ein verbindliches Honorar für Ihr Haus lässt sich erst nennen, wenn Größe, Bauform und Unterlagen bekannt sind.

Die Frage nach den Kosten für einen Sanierungsfahrplan kommt meist in einem von zwei Momenten. Vor dem Kauf eines älteren Hauses, wenn die Käufer wissen wollen: „Was müssen wir tun?“ Oder wenn ein Angebot für Dach oder Fenster auf dem Tisch liegt und jemand sagt, mit Sanierungsfahrplan gebe es mehr Förderung. Beide Fragen sind berechtigt. Beide greifen aber zu kurz, wenn nur der Preis verglichen wird und nicht, was der Fahrplan danach leisten soll.

Sanierungsfahrplan Kosten: womit Sie rechnen sollten

Die Bundesstelle für Energieeffizienz hat Anbieter nach ihrem Aufwand befragt. Für die Energieberatung für Wohngebäude ergab sich im Marktjahr 2024 ein Mittelwert von 1.950 Euro netto bei 16,7 Stunden, also rund 117 Euro je Stunde. Das ist ein Marktanhalt, kein Preis für Ihr Haus. Der Wert unterscheidet nicht nach Gebäudetyp.

Was den Aufwand tatsächlich treibt:

  • Bauform: Ein kompakter Baukörper ist schneller aufgenommen als ein Haus mit Anbauten aus verschiedenen Baujahren.
  • Unterlagen: Liegen Pläne, frühere Rechnungen und die Verbrauchsabrechnungen der letzten drei Jahre vor, sinkt die Zeit vor Ort.
  • Wohneinheiten: Im Mehrfamilienhaus wachsen Aufnahme, Abstimmung und Erläuterung.
  • Tiefe der Aufnahme: gemessene Bauteile oder Tabellenwerte nach Baujahr.

Energieberater Kosten: Warum liegen die Angebote so weit auseinander?

Wer drei Angebote einholt, sieht oft drei Zahlen, die nichts miteinander zu tun haben. Ein Teil der Erklärung ist einfach: Manche Anbieter werben mit dem Eigenanteil nach Zuschuss, andere nennen das Honorar. Bei 50 Prozent Zuschuss und 650 Euro Höchstbetrag entspricht ein Honorar von 1.300 Euro einem Eigenanteil von 650 Euro. Fragen Sie deshalb immer: Ist das der Preis oder das, was nach der Förderung übrig bleibt?

Der andere Teil ist der Leistungsumfang. Ein Fahrplan kann auf einer Begehung durch den Berater selbst beruhen, auf erhobenen Bauteilaufbauten und auf dem Abgleich mit dem tatsächlichen Verbrauch. Er kann aber auch mit Tabellenwerten nach Baujahr arbeiten. Dann kennt die Bilanz keine nachträglich gedämmte Kellerdecke und kein vor zwanzig Jahren getauschtes Fenster. Die Maßnahmenliste passt zum Baujahr, nicht zum Haus.

Wie viel Zuschuss gibt es, und was bringt der Fahrplan bei der Förderung?

Zuschuss für den Fahrplan selbst: Die BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 Prozent des förderfähigen Honorars, höchstens 650 Euro beim Ein- oder Zweifamilienhaus und 850 Euro ab drei Wohneinheiten. Eigentümergemeinschaften erhalten einmalig 250 Euro zusätzlich, wenn die Ergebnisse in der Eigentümerversammlung erläutert werden.

Wirkung auf die Einzelmaßnahmen: Seit dem 21. Juli 2026 gilt in der Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM) für die Gebäudehülle ein Grundfördersatz von 15 Prozent. Den iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gibt es nur noch ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 Euro beim Gebäude mit einer Wohneinheit; bei mehreren Wohneinheiten steigt diese Schwelle auf die jeweiligen Höchstgrenzen ohne Bonus. Nur wenn der Bonus gewährt wird, verdoppeln sich die förderfähigen Höchstgrenzen auf 60.000 Euro für die erste, 30.000 Euro für die zweite bis sechste und 15.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

Für Eigentümer bedeutet das: Wer nur ein paar Fenster tauscht, bekommt über den Fahrplan keinen Bonus mehr. Der Fahrplan rechnet sich dann über das, was er planerisch leistet, und kaum noch über die Förderung.

München: Das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) verlangt für Effizienzmaßnahmen, dass beim Antrag ein iSFP vorliegt. Dessen Sanierungskonzept muss spätestens 2035 mindestens Effizienzhaus 55 erreichen, die beantragte Maßnahme muss darin enthalten sein, und das Gebäude muss vorher in Effizienzklasse E bis H liegen. Für ein Effizienzhaus im Bestand fordert das FKG mindestens EH 55; ein iSFP ist dafür nicht nötig.

Aus der Praxis: Warum ich Fahrpläne auf Effizienzhaus 55 ausrichte

Weil das FKG in München Effizienzhaus 55 als Zielniveau setzt, richte ich Energieberatung und Fahrplan darauf aus. Ein Fahrplan, der dieses Ziel nicht abbildet, reicht später nicht für die städtische Förderung von Effizienzmaßnahmen.

Dabei bin ich nüchtern, was im Bestand realistisch ist. Effizienzhaus 70 lässt sich im Bestand erreichen, auch bei großen Mehrfamilienhäusern; ein großes Mehrfamilienhaus aus dem Jahr 1965 ist heute ein Effizienzhaus 70. Effizienzhaus 55 ist praktisch eine Gesamtsanierung: Kellerdecke, Fassade, Fenster, Dach. Technisch ist das einwandfrei machbar. Es scheitert meist am Investitionsrahmen.

„EH 55 ist keine Frage der Technik. Es ist eine Frage, ob alle Bauteile in einem Zug saniert werden.“

Zwei Stellschrauben entscheiden, ob es reicht: die Wärmebrücken, bei denen der Nachweis über Gleichwertigkeit nach DIN 4108 Beiblatt 2 den pauschalen Zuschlag von 0,10 W/(m²K) ersetzt, und eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Der Fahrplan zeigt beide Wege, EH 70 und EH 55, mit Kosten. Dann entscheidet der Eigentümer mit Zahlen, nicht mit Hoffnung.

Sanierungsfahrplan vor dem Hauskauf: „Was müssen wir tun?“

Die gesetzliche Antwort ist kurz. Nach dem Kauf eines älteren Ein- oder Zweifamilienhauses verlangt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in der Regel innerhalb von zwei Jahren, die oberste Geschossdecke oder das Dach zu dämmen, wenn sie den Mindestwärmeschutz nicht erfüllt (§ 35), und ungedämmte, zugängliche Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen zu dämmen (§ 69). Eine Austauschpflicht für über 30 Jahre alte Heizkessel gibt es nicht mehr. Die Einzelheiten stehen im Beitrag zur Sanierungspflicht nach dem Hauskauf.

Die wirtschaftliche Antwort ist länger. In meiner Kundschaft sanieren etwa acht von zehn Käufern umfassend zum Effizienzhaus. Das mag bei anderen anders sein, denn wir ziehen alle die Kunden an, denen wir gerecht werden. Vorhaben kippen dabei in der Planung an den Kosten, selten erst auf der Baustelle. Ein Satz, den ich bei der Kostenvorschau gehört habe: „Jetzt noch 160.000 Euro drauflegen? Bin ich nicht bereit.“

Deshalb erstelle ich für Käufer vorab eine Kostenvorschau je Gewerk aus Hüll- und Fensterflächen, und zwar vor dem Kreditgespräch.

„Der Preisabschlag gegenüber dem sanierten Haus ist kein Schnäppchen. Er ist Ihr Sanierungsbudget.“

Lohnt sich ein Sanierungsfahrplan, oder ist er nur ein Förderformular?

Wer ausschließlich den Antrag für eine bereits entschiedene Einzelmaßnahme bedienen will, braucht keinen aufwendigen Fahrplan. Er wird eingereicht und nicht mehr gelesen.

Wer dagegen tatsächlich saniert, nutzt die Aufnahme mehrfach. Fachplanung, Heizlast, hydraulischer Abgleich und Baubegleitung bauen auf der Datenaufnahme und dem digitalen Gebäudemodell des Fahrplans auf und werden nicht doppelt erhoben. Der Fahrplan wird dann zur Planungsgrundlage für die nächsten Jahre.

Was sich aus der Ferne sagen lässt – und was nur mit Messung, Rechnung oder Begehung an Ihrem Gebäude

Aus der Ferne lassen sich die Förderlogik, die gesetzlichen Pflichten nach dem Kauf und eine Größenordnung des Aufwands einordnen. Aus Plänen und Luftbild lässt sich das Honorar für Ihr Haus bestimmen. Ob EH 70 oder EH 55 erreichbar ist, welche Bauteile zuerst fällig werden und was die Sanierung kostet, zeigen erst die Aufnahme vor Ort, die Bauteilwerte und der Abgleich mit Ihrem Verbrauch.

Nächster Schritt

Für Ein- und Zweifamilienhäuser beschreibt die Seite Energieberatung für Wohngebäude Ablauf und Leistungsumfang des Fahrplans; das Honorar steht vor der Beauftragung verbindlich im Angebot. Für Eigentümergemeinschaften gilt die Energieberatung für Eigentümergemeinschaften. Wer in München saniert, findet die Bedingungen der städtischen Förderung auf der Seite FKG München, die Änderungen der Bundesförderung im Artikel BEG 2026 ab 21. Juli. Ein telefonisches Erstgespräch ist kostenfrei: Termin buchen oder 089 37415180.

Häufige Fragen

Was kostet ein Sanierungsfahrplan für ein Einfamilienhaus?

Die Bundesstelle für Energieeffizienz nennt für die Energieberatung für Wohngebäude einen Marktmittelwert von 1.950 Euro netto bei 16,7 Stunden Aufwand (Marktjahr 2024). Das ist ein Durchschnitt über alle Gebäude, kein Preis für ein bestimmtes Haus. Den Ausschlag geben Bauform, vorhandene Unterlagen und die Frage, ob der Berater vor Ort aufnimmt oder mit Tabellenwerten arbeitet. Davon geht der BAFA-Zuschuss ab, höchstens 650 Euro.

Wie viel Zuschuss gibt es für den iSFP?

Die BAFA übernimmt 50 Prozent des förderfähigen Honorars, höchstens 650 Euro beim Ein- oder Zweifamilienhaus und 850 Euro ab drei Wohneinheiten. Eigentümergemeinschaften erhalten einmalig 250 Euro zusätzlich, wenn die Ergebnisse in der Eigentümerversammlung erläutert werden. Der Zuschuss ist für jeden zugelassenen Berater gleich hoch. Wirbt ein Anbieter mit einem niedrigen Betrag, ist oft der Eigenanteil nach Abzug des Zuschusses gemeint, nicht das Honorar.

Bekomme ich mit Sanierungsfahrplan mehr Förderung für Fenster oder Dach?

Seit dem 21. Juli 2026 nur noch bei größeren Vorhaben. Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten auf die Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle wird beim Gebäude mit einer Wohneinheit erst ab 30.000 Euro förderfähiger Kosten gewährt. Nur dann verdoppeln sich auch die förderfähigen Höchstgrenzen, beim Einfamilienhaus von 30.000 auf 60.000 Euro. Wer nur einzelne Fenster tauscht, erhält über den Fahrplan keinen zusätzlichen Zuschuss.

Brauche ich für die FKG-Förderung in München einen Sanierungsfahrplan?

Für Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle ja. Der iSFP muss beim FKG-Antrag vorliegen, die beantragte Maßnahme enthalten und ein Sanierungskonzept zeigen, mit dem das Haus spätestens 2035 mindestens Effizienzhaus 55 erreicht. Das Gebäude muss vorher in Effizienzklasse E bis H liegen. Für die Förderung eines Effizienzhauses im Bestand (mindestens EH 55) ist dagegen kein iSFP erforderlich.


Dmitri Berdnikow, Ingenieur und Energieberater, Geschäftsführer der BBP Engineering GmbH in Gräfelfing bei München · zum Profil

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