Schimmel nach dem Fenstertausch: Lüften, Einbaufehler oder fehlendes Konzept?

Schimmel nach dem Fenstertausch hat meist eine bauliche Ursache: Die neuen Fenster sind dichter und besser gedämmt als die Wand daneben, und die Raumfeuchte schlägt sich jetzt an der kältesten Stelle der Wand nieder statt an der Scheibe. Deshalb verlangt DIN 1946-6 ein Lüftungskonzept, sobald mehr als ein Drittel der Fenster getauscht wird. Welche Ursache in Ihrem Haus überwiegt (Nutzung, Anschluss oder fehlendes Konzept), lässt sich nur mit Messung und Rechnung am Gebäude klären.

Der erste Winter nach dem Fenstertausch. In der Raumecke neben dem Fenster zeigt sich ein grauer Schatten, an der Laibung ein dunkler Rand, manchmal auch hinter dem Schrank an der Außenwand. Die Fenster sind neu, die Rechnung ist bezahlt, und es ist schlimmer als vorher. Wer dann sucht, findet Lüftungstipps und die Frage, ob der Fensterbauer etwas falsch gemacht hat. Beides greift zu kurz. Ob ein Lüftungskonzept nach dem Fenstertausch nötig ist, hängt vom Umfang des Tauschs und vom Gebäude selbst ab, weniger vom Lüftungsverhalten der Bewohner.

Dieser Artikel richtet sich an Eigentümer, Vermieter, Eigentümergemeinschaften und Verwaltungen, die einen Fenstertausch planen oder nach einem Tausch mit Feuchte kämpfen. Er erklärt die Mechanik, die Regel und die Grenze dessen, was man aus der Ferne beurteilen kann.

Schimmel nach dem Fenstertausch: Warum er vorher nicht da war

In jeder Wohnung entsteht täglich Feuchte: beim Kochen, Duschen, Wäschetrocknen, durch Pflanzen und durch die Bewohner selbst. Bei einer Familie sind das mehrere Liter Wasser am Tag, die als Dampf in der Raumluft landen. Irgendwo muss dieses Wasser hin.

Bei alten Fenstern war die Antwort einfach. Die Fugen waren undicht, es fand ständig ein unkontrollierter Luftaustausch statt (Fugenlüftung). Und die Scheibe war die kälteste Fläche im Raum. Dort kondensierte das Wasser zuerst, sichtbar, morgens auf der Fensterbank.

„Früher war das Fenster das kälteste Bauteil im Raum. Dort ist das Wasser kondensiert, und man hat es weggewischt. Nach dem Tausch ist es die Wand. Und die kann man nicht wegwischen.“

Nach dem Tausch kehrt sich das Verhältnis um. Ein neues Fenster mit einem U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) um 0,7 bis 0,85 W/(m²K) ist in vielen Bestandsgebäuden besser gedämmt als die ungedämmte Außenwand daneben. Die Wand selbst wird dabei nicht kälter, sie war es vorher schon. Neu ist, dass die Scheibe als Kondensationsfläche wegfällt und die Fugen dicht sind: Der unkontrollierte Luftwechsel fällt weg, die Feuchte bleibt länger im Raum und sucht sich die nächstkältere Fläche, etwa Raumecken, Fensterlaibungen, Stürze oder die Wand hinter dem Schrank. Das sind die Wärmebrücken des Gebäudes. Der Verband Fenster + Fassade beschreibt diese Kette: Durch die verbesserte Luftdichtheit steigt in der Regel die Raumluftfeuchte, und in den Anschlussbereichen kann es wegen Wärmebrückeneffekten zu Schimmel oder Tauwasser kommen.

Hinzu kommt ein Punkt, den viele unterschätzen: Schimmel braucht kein sichtbares Wasser. Bei 20 °C Raumtemperatur und 50 % relativer Luftfeuchte bildet sich Tauwasser erst unter rund 9,3 °C Oberflächentemperatur. Kritisch für Schimmel ist aber bereits eine Oberflächenfeuchte von etwa 80 %, und die ist unter diesen Bedingungen schon bei 12,6 °C erreicht. Diesen Wert legt DIN 4108-2 als Mindestwärmeschutz fest (Temperaturfaktor fRsi ≥ 0,70 bei −5 °C außen). Eine Ecke kann also schimmeln, obwohl dort nie ein Tropfen zu sehen war.

Neue Fenster nass und schimmelig: Liegt es am Lüften?

Wenn an neuen Fenstern morgens Wasser am Glasrand oder unten am Rahmen steht, ist das zunächst ein Zeichen für hohe Raumfeuchte, nicht automatisch für einen Einbaufehler. Am Glasrand ist ein Fenster immer etwas kühler als in der Scheibenmitte. Steht dort Wasser, ist die Luft feucht genug, dass auch andere kühle Stellen im Raum gefährdet sind.

Lüften ist deshalb nicht falsch, im Gegenteil. Doch die Norm setzt an einer anderen Stelle an. DIN 1946-6 verlangt, dass die Lüftung zum Feuchteschutz nutzerunabhängig sichergestellt ist. Das Gebäude muss also auch dann ohne Feuchteschaden bleiben, wenn die Bewohner tagsüber arbeiten, verreist sind oder schlicht nicht mehrmals am Tag an das Fenster denken. Ein Konzept, das nur funktioniert, wenn jemand alle paar Stunden das Fenster öffnet, ist kein Konzept.

Maßgeblich ist deshalb, ob die Hülle nach dem Tausch noch genug Luft von selbst austauscht. Das rechnet ein Lüftungskonzept.

Kondenswasser trotz regelmäßig Lüften?

Wer regelmäßig lüftet und trotzdem Kondenswasser oder Schimmel hat, hat den eigenen Versuch bereits hinter sich. Dann kommen im Kern drei Ursachen in Frage, oft in Kombination:

  • Die Feuchtelast ist hoch im Verhältnis zum Raum. Kleine Wohnung, mehrere Personen, Wäsche wird innen getrocknet. Hier reicht Fensterlüftung allein häufig nicht mehr, sobald die Fugen dicht sind.
  • Die Oberfläche ist zu kalt. Eine Wärmebrücke an Laibung, Sturz oder Ecke unterschreitet die 12,6 °C. Mehr Lüften senkt dann zwar die Feuchte, beseitigt aber nicht die kalte Stelle.
  • Der Anschluss ist undicht. Warme, feuchte Raumluft strömt in die Fuge zwischen Rahmen und Wand, kühlt ab und kondensiert im Bauteil, wo man es nicht sieht.

Welche der drei Ursachen überwiegt, entscheidet über die Lösung. Wer das nicht klärt, lüftet gegen ein Problem an, das sich mit Lüften allein nicht beheben lässt, und zahlt über höhere Heizkosten mit.

Fenster falsch eingebaut? Was der Anschluss damit zu tun hat

Ein Fensteranschluss hat drei Aufgaben: Innen muss er luftdicht sein, außen schlagregendicht und so offen, dass Feuchte aus der Fuge nach außen abtrocknen kann. Der Grundsatz lautet „innen dichter als außen“. Fehlt die innere Abdichtung, wird die Fuge zur Feuchtefalle. Hinzu kommt die Einbaulage: Sitzt das neue Fenster so in der Wand, dass die Laibung kalt bleibt, entsteht dort eine Wärmebrücke, die es vorher in dieser Form nicht gab.

Bei geförderten Maßnahmen an der Gebäudehülle ist das kein Randthema. Nach den Technischen FAQ zur Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM) sind beim Fenstertausch die Konstruktionsprinzipien für luftdichte Anschlüsse vorher zu bestimmen und zu dokumentieren, nach den Prinzipien der DIN 4108-7; ein Luftdichtheitskonzept ist dafür der vorgesehene Nachweisweg. Die später nicht mehr zugänglichen Bauteile werden vor dem Verputzen geprüft, wenn nötig bei einer Baustellenbegehung.

Wie wichtig dieser Zeitpunkt ist, habe ich bei einer Fassadensanierung mit neuen Fenstern gesehen. Bei einigen Fenstern war statt der geplanten Überdämmung des Blendrahmens nur ein Dämmstreifen von etwa 1 bis 1,5 cm an der Stirnseite des Rahmens ausgeführt. DIN 4108 Beiblatt 2 sieht beim Wärmedämmverbundsystem eine Laibungsdämmung von mindestens 3 cm vor (nach Angabe des Stuckateur-Fachverbands einschließlich 1 cm Fuge); ich plane auf meinen Baustellen mit 4 cm, um Reserve zu haben. Das war weder Absicht noch Materialsparen. Der Ausführende kannte die Vorgabe nicht. Bei der Begehung habe ich es fotografiert und dem Betrieb gezeigt, die betroffenen Anschlüsse wurden zurückgebaut und neu ausgeführt.

„Die Planung war richtig. Sie ist nur nicht bei der Hand angekommen, die das Fenster angeschlossen hat.“

„Sobald der Putz zu ist, sieht man es nicht mehr.“

Ein Einbaufehler ist also möglich. Er ist aber nur eine von drei Ursachen. Auch ein fachgerecht eingebautes Fenster kann zu Schimmel führen, wenn niemand vorher gerechnet hat, ob das Gebäude nach dem Tausch noch genug Luft wechselt.

Lüftungskonzept nach Fenstertausch: wann DIN 1946-6 es verlangt

DIN 1946-6 („Lüftung von Wohnungen“, aktuelle Ausgabe 2019-12) regelt, wann ein Lüftungskonzept zu erstellen ist. Im Bestand ist das der Fall, wenn im Ein- oder Mehrfamilienhaus mehr als ein Drittel der vorhandenen Fenster ausgetauscht wird. Im Einfamilienhaus gilt dasselbe, wenn mehr als ein Drittel der Dachfläche neu abgedichtet wird. Die Drittel-Regel knüpft also an den Eingriff an: Wer die Hülle in diesem Umfang dichter macht, muss prüfen, ob die Lüftung noch reicht.

Das Lüftungskonzept stellt eine einfache Frage und beantwortet sie mit Rechnung: Reicht der Luftwechsel, den die Gebäudehülle nach dem Tausch noch von selbst leistet (Infiltration), für den Feuchteschutz aus? Wenn nein, ist eine lüftungstechnische Maßnahme nötig. Dafür gibt es mehrere Wege:

  • Außenluftdurchlässe in Wand oder Fensterrahmen (Fensterfalzlüfter) für eine geregelte freie Lüftung,
  • eine Abluftanlage, die feuchte Luft aus Bad und Küche abführt,
  • dezentrale Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung,
  • eine zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.

Welche Lösung passt, hängt von Grundriss, Belegung, Schallschutz, Budget und Wartung ab. Eine Lösung, die immer richtig ist, gibt es nicht.

Drei Einordnungen gehören dazu. Erstens: Die Norm ist eine technische Regel und kein Gesetz. Zweitens: Bei geförderten Maßnahmen, die die Luftdichtheit erhöhen (ausdrücklich genannt ist der Fensteraustausch), verlangen die Technischen FAQ der BEG EM, die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen zur Vermeidung von Tauwasser und Schimmel zu prüfen, zum Beispiel nach DIN 1946-6. Drittens: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) regelt in § 36 und Anlage 7, welchen U-Wert das neue Fenster erreichen muss. Ob die Wand daneben trocken bleibt, regelt es nicht.

Daraus ergibt sich die richtige Reihenfolge: erst das Lüftungskonzept, dann die Bestellung der Fenster. Fensterfalzlüfter werden mit dem Rahmen bestellt, die Einbaulage wird mit dem Anschluss geplant. Was vor der Bestellung eine Zeile im Leistungsverzeichnis ist, wird nach dem Einbau ein Eingriff in jede einzelne Wohnung.

Aus der Praxis: über 100 Wohnungen, ein Fenstertausch, ein Winter

Vor rund drei Jahren kam eine Anfrage zu einer großen Wohnanlage mit über 100 Wohnungen, verwaltet für einen institutionellen Eigentümer. Geplant war der Fenstertausch. Mein Hinweis war: Bei diesem Umfang braucht das Gebäude ein Lüftungskonzept. Mein Angebot für die Planung lag bei knapp 19.000 Euro, also weniger als 190 Euro je Wohnung. Das war zu teuer. Die Fenster wurden ohne Planung getauscht.

Noch im ersten Winter, etwa im Februar, meldete der Objektbetreuer Schimmel in fast allen Wohnungen. Niemand hatte berechnet, wie sich die U-Werte der alten Wand und der neuen Fenster zueinander verhalten. In den Rahmen gab es keine Lüftungsdurchlässe. Seitdem wird mit Anti-Schimmel-Farbe überstrichen, und das Problem kommt wieder. Mein Angebot, eine Handvoll typischer Wohnungen nachzurechnen, also den Anschluss Wand/Fenster als Wärmebrücke, scheiterte erneut am Budget.

„Der Fenstertausch wurde als reiner Bauteiltausch beauftragt. Dass sich damit das Feuchteverhalten des ganzen Gebäudes ändert, hat niemand berechnet.“

Wirtschaftlich ist die Rechnung einfach:

„Die Planung hätte weniger als 190 Euro pro Wohnung gekostet. Das Überstreichen kostet jeden Winter neu, und die Ursache bleibt.“

„Wer beim Fenstertausch an der Planung spart, spart nicht. Er verlagert die Kosten in die Wand.“

Für Eigentümer bedeutet das: Die Kosten eines Lüftungskonzepts stehen im Angebot. Die Kosten seines Fehlens stehen in keinem Angebot. Sie tauchen später als Malerrechnung, Mieterbeschwerde und Bausubstanz auf.

Wer ist schuld: Lüften, Einbau oder Planung?

Diese Frage steht nach einem Schimmelbefall fast immer im Raum. Technisch lässt sie sich erst beantworten, wenn die Ursachen getrennt sind. Die sinnvolle Reihenfolge:

  1. Raumklima messen: Temperatur und relative Feuchte über mehrere Wochen aufzeichnen. Das zeigt, ob die Feuchtelast überhaupt ungewöhnlich ist.
  2. Oberflächen prüfen: Oberflächentemperaturen an Laibung, Sturz und Ecken, ergänzt durch Thermografie in der Heizperiode.
  3. Anschluss prüfen: Luftdichtheit der Fuge, bei Bedarf mit Luftdichtheitsmessung und Leckageortung.
  4. Rechnen: Wärmebrückenbewertung (Temperaturfaktor an den kritischen Details) und Lüftungskonzept nach DIN 1946-6.

Erst danach lässt sich sagen, welcher Anteil auf Nutzung, Ausführung oder fehlende Planung entfällt. Die rechtliche Bewertung (Gewährleistung, Verantwortung zwischen Vertragspartnern) gehört zu einem Anwalt. Der technische Befund ist aber die Grundlage, auf der er arbeiten kann.

Was sich aus der Ferne sagen lässt – und was nur mit Messung, Rechnung oder Begehung an Ihrem Gebäude

Aus der Ferne lässt sich sagen:

  • ob die Drittel-Regel beim geplanten oder erfolgten Tausch überschritten ist,
  • ob ein Lüftungskonzept vorliegt und ob es zum ausgeführten Zustand passt,
  • aus Fotos eine erste Richtung: Schimmel in Ecken und an Laibungen spricht für kalte Oberflächen, Wasser am Glasrand für hohe Raumfeuchte,
  • welche Unterlagen für eine Beurteilung fehlen (Grundrisse, Fensterliste, Angebot des Fensterbauers, Angaben zur Belegung).

Nur am Gebäude lässt sich klären:

  • wie kalt die kritischen Oberflächen tatsächlich werden (messbar nur in der Heizperiode, mit ausreichender Temperaturdifferenz),
  • wie feucht das Mauerwerk hinter dem Anstrich ist,
  • ob der Anschluss luftdicht ausgeführt wurde,
  • welcher Luftwechsel ohne Zutun der Bewohner erreicht wird und welche lüftungstechnische Maßnahme dazu passt.

„Frische Farbe ist kein Befund. Ein Feuchtemessgerät sieht durch den Anstrich. Das Auge nicht.“

Nächster Schritt

Vor dem Fenstertausch: Lassen Sie das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 erstellen, bevor die Fenster bestellt werden. Bei geförderten Maßnahmen gehört die Dokumentation der luftdichten Anschlüsse dazu; die Fachplanung und Baubegleitung für BEG-Maßnahmen prüft die Anschlüsse, bevor der Putz sie verdeckt. In Eigentümergemeinschaften bereitet die Energieberatung für Eigentümergemeinschaften den Beschluss so vor, dass Fenster und Lüftung zusammen entschieden werden. Wer noch überlegt, ob die Fenster überhaupt der erste Schritt sind, findet eine Einordnung im Artikel Was zuerst sanieren: Heizung, Dach, Fenster oder Fassade?.

Nach dem Fenstertausch, wenn Schimmel aufgetreten ist: Am Anfang steht die Ursachenklärung. Wo kalte Anschlüsse im Verdacht stehen, zeigt eine Wärmebrückenberechnung bei der Sanierung, ob das Detail den Mindestwärmeschutz erreicht und was eine Nachbesserung bringt.

Ein telefonisches Erstgespräch ist kostenfrei: Termin buchen oder 089 37415180.

Häufige Fragen

Muss ich nach dem Fenstertausch ein Lüftungskonzept haben?

Nach DIN 1946-6 ist ein Lüftungskonzept zu erstellen, wenn im Ein- oder Mehrfamilienhaus mehr als ein Drittel der vorhandenen Fenster ausgetauscht wird, im Einfamilienhaus auch dann, wenn mehr als ein Drittel der Dachfläche neu abgedichtet wird. Die Norm ist kein Gesetz, aber technische Regel. Bei geförderten Maßnahmen verlangen die Technischen FAQ der BEG EM ausdrücklich, die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen zu prüfen. Sinnvoll ist das Konzept vor der Bestellung der Fenster.

Warum habe ich nach dem Fenstertausch Schimmel, obwohl ich regelmäßig lüfte?

Weil sich die kälteste Stelle im Raum verschoben hat. Früher kondensierte die Feuchte an der alten Scheibe, heute an Wandecken, Laibungen oder Stürzen. Schimmel entsteht dort schon ab etwa 80 % Feuchte an der Oberfläche, also bevor Wasser sichtbar wird. Hinzu kommt, dass die dichten Fugen den früheren unkontrollierten Luftwechsel beenden. Ob die kalte Stelle, die Feuchtelast oder der Anschluss die Hauptursache ist, zeigt nur eine Messung vor Ort.

Sind nasse neue Fenster ein Zeichen, dass sie falsch eingebaut sind?

Nicht zwingend. Wasser am Glasrand oder unten am Rahmen zeigt zunächst, dass die Raumluft sehr feucht ist. Ein Einbaufehler liegt eher nahe, wenn Feuchte oder Schimmel an der Laibung, am Anschluss oder in der Fuge auftreten. Dann ist zu prüfen, ob der Anschluss innen luftdicht ist und ob die Einbaulage eine kalte Laibung erzeugt. Das lässt sich nur am Fenster selbst klären, nicht aus der Ferne.

Reicht es, den Schimmel mit Anti-Schimmel-Farbe zu überstreichen?

Nein. Der Anstrich überdeckt den Befall, ändert aber weder die Oberflächentemperatur noch die Raumfeuchte. Der Schimmel kommt deshalb in der nächsten Heizperiode an derselben Stelle wieder. Gleichzeitig verdeckt die frische Farbe den Befund: Ein Feuchtemessgerät zeigt die Feuchte im Mauerwerk auch durch den Anstrich, das Auge nicht. Sinnvoll ist, zuerst die Ursache zu klären und die Sanierung der Oberfläche danach zu planen.

Brauche ich nach dem Fenstertausch eine Lüftungsanlage?

Nicht automatisch. Das Lüftungskonzept rechnet, ob die Gebäudehülle nach dem Tausch noch genug Luft von selbst austauscht, um Feuchteschäden zu vermeiden, ohne dass die Bewohner dafür aktiv lüften müssen. Reicht das nicht, sind lüftungstechnische Maßnahmen nötig. Das kann von Außenluftdurchlässen im Fensterrahmen über eine Abluftanlage bis zu Geräten mit Wärmerückgewinnung reichen. Welche Lösung passt, hängt von Grundriss, Belegung und Budget ab.


Dmitri Berdnikow, Ingenieur und Energieberater, Geschäftsführer der BBP Engineering GmbH in Gräfelfing bei München · zum Profil

Quellen:

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