
Heizungsplanung · Wärmepumpe, Hybrid & Fernwärme · München und bundesweit
Heizungsplanung: Heizung und hydraulischer Abgleich für Ihre neue Wärmepumpe
Ob Wärmepumpe, Hybridheizung oder Fernwärmeanschluss: Jede Lösung braucht eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1 und einen hydraulischen Abgleich nach Verfahren B als technische Grundlage – nicht nur für die Förderung.
BBP ENGINEERING · INGENIEURBÜRO IN GRÄFELFING BEI MÜNCHEN
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DREI WEGE ZUR NEUEN HEIZUNG
Wärmepumpe, Hybrid oder Fernwärme – die Auslegung entscheidet
Für den Heizungstausch stehen meist drei Wege offen: die reine Wärmepumpe, eine Hybridlösung aus Wärmepumpe und vorhandenem Wärmeerzeuger, oder der Anschluss an ein Fernwärmenetz. Welcher Weg technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt vom Gebäude ab – nicht vom Baujahr oder der bisherigen Kesselleistung.
Wärmepumpe
Vorlauftemperatur, Heizflächen und Hydraulik müssen zum tatsächlichen Wärmebedarf passen, nicht zur Wohnfläche oder zur bisherigen Kesselleistung.
Hybridheizung
Wärmepumpe und Bestandskessel im Zusammenspiel: Ohne Heizlast- und Hydraulikdaten lässt sich der Bivalenzpunkt technisch und wirtschaftlich nicht sauber festlegen.
Fernwärmeanschluss
Auch am Fernwärmenetz bestimmt die Heizlast den Anschlusswert und die Übergabestation. Ein hydraulischer Abgleich sichert danach die Wärmeverteilung im Gebäude ab.
Warum die Reihenfolge zählt: Eine überdimensionierte Wärmepumpe taktet häufiger, verschleißt schneller und kostet mehr in der Anschaffung. Eine unterdimensionierte sorgt im Winter für Komfortverlust. Überdimensionierung ist dabei das größere technische Risiko. Beides lässt sich nur mit einer belastbaren Heizlastberechnung und einem hydraulischen Abgleich vermeiden – unabhängig davon, ob dafür eine Förderung beantragt wird.
BAUSTEIN 1 · HEIZLASTBERECHNUNG
Die erforderliche Heizleistung je Raum kennen
Gebäudezustand, Räume und Auslegungsbedingungen werden nachvollziehbar erfasst.
01
Gebäudemodell
Geometrie, Bauteile und Randbedingungen dokumentieren.

02
Raumheizlast
Erforderliche Heizleistung für die einzelnen Räume berechnen.

03
Planungsgrundlage
Ergebnisse für Wärmeerzeuger und weitere Heizungsplanung übergeben.

TECHNIK IM BLICK
Jeden Raum mit seinen Randbedingungen berechnen
Eine pauschale Leistung je Quadratmeter ersetzt keine raumweise Berechnung. Wir dokumentieren Gebäudegeometrie, Bauteildaten und Annahmen, damit die Ergebnisse in der weiteren Planung nutzbar sind. Ansprechpartner bei BBP in Gräfelfing bei München: Dmitri Berdnikow, M.Eng.

Bauteilanschlüsse und Wärmeverluste

Heizflächen und Leitungsnetz
Motive aus der BBP-Mediathek zur fachlichen Einordnung; keine Darstellung eines Referenzauftrags für diese Leistung.
BAUSTEIN 2 · HYDRAULISCHER ABGLEICH
Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B
Die Heizlastberechnung liefert die Grundlage, der hydraulische Abgleich verteilt die Wärme danach richtig im Gebäude: Jeder Heizkörper erhält genau den Volumenstrom, den der Raum bei Auslegungsbedingungen benötigt – nicht mehr und nicht weniger. Ohne Abgleich laufen Pumpe und Vorlauftemperatur höher als nötig, während einzelne Räume trotzdem zu kalt bleiben.
Sollwerte je Heizkörper
Aus der raumweisen Heizlast und den vorhandenen Heizflächen werden Einstellwerte für Thermostatventile und Differenzdruckregler ermittelt und dokumentiert.
Gesetzliche Einordnung
Nach § 60c GEG gehört bei Inbetriebnahme eines wassergeführten Heizungssystems in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen eine raumweise Heizlastberechnung zum hydraulischen Abgleich dazu.
Welche Unterlagen und Ergebnisse erhalten Sie?
• Raumweise Heizlasten und Gebäudeergebnis
• Dokumentierte Eingabedaten und Annahmen
• Vereinbarte Übergabe für Anlagen- und Heizflächenplanung
Die genaue Bearbeitungstiefe wird vor der Beauftragung festgelegt. Für die erste Anfrage genügen Name und E-Mail; vorhandene Unterlagen stimmen wir anschließend mit Ihnen ab.
KOSTEN UND UMFANG
Was kostet Heizlastberechnung und hydraulischer Abgleich?
Raumanzahl, Gebäudegeometrie und vorhandene Bauteildaten bestimmen den Aufwand für beide Bausteine. Heizlastberechnung und hydraulischer Abgleich werden im Angebot einzeln ausgewiesen, lassen sich aber meist in einem Termin und einer Beauftragung kombinieren.
Drei kurze Angaben helfen bei der ersten Einordnung. Sie können auch direkt anfragen.
Die Angaben dienen der ersten Einordnung und ersetzen kein individuelles Angebot.
ZUSAMMENARBEIT
So läuft die Zusammenarbeit ab
01
Unterlagen prüfen
Pläne, Bauteile und Sanierungsstand klären.
02
Modell aufbauen
Räume und Randbedingungen nachvollziehbar erfassen.
03
Heizlast berechnen
Wärmeverluste und erforderliche Leistung auswerten.
04
Ergebnis erläutern
Berechnung und offene Planungsschritte übergeben.
Die Berechnung allein ersetzt weder die vollständige Wärmepumpenplanung noch den hydraulischen Abgleich.
GUT VORBEREITET
Häufige Fragen
Berechnungsgrundlage: DIN EN 12831-1 mit nationaler Ergänzung DIN/TS 12831-1. Normeinordnung geprüft am 13.09.2026.
Was ist der Unterschied zwischen Heizlast und Verbrauch?
Heizlast ist eine Leistung unter festgelegten Auslegungsbedingungen. Verbrauch ist eine Energiemenge über einen Zeitraum und hängt zusätzlich von Wetter, Nutzung und Anlage ab.
Warum wird raumweise berechnet?
Jeder Raum hat andere Flächen, Bauteile und Wärmeverluste. Die Raumheizlast dient unter anderem der Heizflächenprüfung und der Auslegung der Wärmeverteilung.
Reicht die Leistung des alten Heizkessels?
Nein. Fossile Heizkessel waren meist großzügig überdimensioniert und deckten Leistungsbereiche von etwa 5 bis 20 kW ab – wo der tatsächliche Bedarf lag, bleibt unklar. Für eine Wärmepumpe ist diese Spanne zu grob: Eine Fehlauslegung zwischen z. B. 7,5 kW und 18,5 kW führt zu häufigem Takten, weil die Anlage die für die Jahresarbeitszahl nötige Mindestlaufzeit von 5 bis 8 Minuten nicht erreicht. Das kurze Takten verhindert zudem die Schmierung des Verdichters und führt zu vorzeitigem Verschleiß, bevor die vorgesehene Schaltzyklenzahl erreicht wird.
Welche Unterlagen braucht BBP?
Grundrisse, Schnitte, Raumhöhen, Bauteil- oder U-Wert-Angaben, Fensterdaten und Sanierungsstand. Fehlende Grundlagen werden vor der Bearbeitung geklärt.
Ist die Heizlast ausreichend für eine Wärmepumpe?
Teilweise. Bei kleineren Gebäuden kann die reine Heizlast für die Auslegung ausreichen. Bei Mehrfamilienhäusern muss zusätzlich die Warmwasserbereitung separat betrachtet werden: In sanierten Gebäuden sinkt der Heizleistungsbedarf gegenüber früher deutlich, während der Anteil der Warmwasserbereitung am Gesamtbedarf entsprechend steigt. Beide Themen müssen daher getrennt ausgewiesen werden.
Gehört der hydraulische Abgleich dazu?
Ja. Wärmepumpen sind meist auf niedrige Vorlauftemperaturen ausgelegt (Fachbegriff „NT-Ready“, ca. 55 °C), während alte Heizkörper oft für deutlich höhere Auslegungstemperaturen dimensioniert sind – häufig 75 °C, bei alten gusseisernen Heizkörpern bis zu 95 °C. Der hydraulische Abgleich prüft, ob Ventile, Rohrleitungen und Heizkörper bei 55 °C Vorlauf noch genug Wärme in den Raum bringen, um die berechnete Heizlast zu decken. Das ist eine eigenständige Berechnung, die auf der raumweisen Heizlast aufbaut.
Reicht eine Heizlastschätzung aus dem bisherigen Verbrauch?
Sie kann zur ersten Orientierung beitragen. Für eine raumweise Auslegung werden jedoch weitere Gebäudedaten und Berechnungsannahmen benötigt. Eine Überschlagsrechnung ist von der vereinbarten Detailberechnung zu unterscheiden.
Belegt die Heizlastberechnung, dass meine Heizkörper für eine Wärmepumpe ausreichen?
Nicht allein. Dazu muss die Leistung der vorhandenen Heizflächen bei den geplanten Systemtemperaturen mit dem jeweiligen Raumbedarf verglichen werden. Diese Prüfung wird gesondert vereinbart.
Was erhalte ich mit einer raumweisen Heizlastberechnung?
Die berechneten Raumheizlasten und die zugehörigen Grundlagen im vereinbarten Ergebnisformat. Ergänzende Heizflächen- oder Rohrnetzprüfungen gehören nur bei entsprechender Beauftragung dazu.
Brauche ich Heizlastberechnung und hydraulischen Abgleich immer zusammen?
Für eine belastbare Heizungsplanung ja: Der Abgleich braucht die raumweise Heizlast als Eingangsgröße. Getrennt beauftragt liefert der Abgleich sonst nur Annahmewerte statt berechneter Sollwerte.
Gilt das auch, wenn noch keine Förderung beantragt wird?
Ja. Die technische Auslegung entscheidet über Betrieb, Verschleiß und Komfort der Heizung – unabhängig davon, ob und welche Förderung später beantragt wird.
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