Energieaudit DIN EN 16247-1: Verbräuche analysieren, Maßnahmen wirtschaftlich priorisieren
Wo verbraucht Ihr Unternehmen Energie, welche Verluste sind relevant und welche Maßnahmen rechnen sich tatsächlich?

BBP Engineering führt Energieaudits nach DIN EN 16247-1 für Unternehmen, Betreiber, gewerbliche Immobilien und Unternehmensgruppen durch.
Wir untersuchen Energieverbräuche, Gebäude, technische Anlagen, betriebliche Prozesse und Betriebszeiten im Zusammenhang. Daraus entsteht eine belastbare Grundlage für Maßnahmen, Investitionen und die weitere Umsetzung.
Energieaudits in München, Bayern und bundesweit.
Für die erste Einordnung genügen Angaben zu Unternehmen, Standorten, Energieverbrauch und bisherigem Auditstatus.
Fachlich geprüft und aktualisiert: Juli 2026
UNTERNEHMEN UND BETREIBER
Energieaudit speziell für Unternehmen und Nichtwohngebäude
Ein Energieaudit ist mehr als die Auswertung von Rechnungen. Entscheidend ist, wie Gebäude, technische Anlagen, Prozesse, Betriebszeiten und Organisation zusammenwirken.
Unternehmen verfügen häufig über umfangreiche Verbrauchsdaten, doch die Informationen liegen in unterschiedlichen Abrechnungssystemen, Zeiträumen und Zuständigkeiten. Ohne klare Bilanzgrenzen und belastbare Zuordnung bleiben Kennzahlen schwer vergleichbar.
Das Audit strukturiert diese Daten, untersucht die wesentlichen Energieeinsätze und prüft vor Ort, ob Verbrauch, Anlagenbetrieb und tatsächliche Nutzung zusammenpassen.
Typische Untersuchungsbereiche
- Strom, Wärme, Kälte und Kraftstoffe
- Heizung, Lüftung, Klima und Warmwasser
- Beleuchtung und elektrische Verbraucher
- Produktion, Druckluft und Prozessenergie
- Gebäudehülle und Nutzung
- Abwärme, Regelung und Betriebsführung
- Standorte, Fuhrpark und betriebliche Mobilität
RISIKEN
Drei typische Risiken beim Energieaudit
ABLAUF
Leistungsübersicht
Auditgrenzen, Standorte und Untersuchungstiefe werden vor Beginn projektbezogen festgelegt. Damit bleibt transparent, welche Bereiche untersucht werden und welche Vertiefungen zusätzlich erforderlich sind.
- Einleitender Kontakt und Festlegung von Ziel, Umfang und Auditgrenzen
- Auftaktgespräch mit Ansprechpartnern, Datenquellen und Zeitplan
- Erfassung und Prüfung von Energie-, Kosten- und Betriebsdaten
- Voranalyse von Verbrauchsentwicklung, Lastgängen und Kennzahlen
- Vor-Ort-Begehung von Gebäuden, Anlagen und relevanten Prozessen
- Aufstellung der Energiebilanz und wesentlichen Energieeinsätze
- Entwicklung technisch geeigneter Einsparmaßnahmen
- Wirtschaftlichkeitsbewertung und Priorisierung
- Auditbericht mit Annahmen, Datenlage und Ergebnissen
- Abschlussbesprechung mit technischen und wirtschaftlichen Prioritäten
LEISTUNGEN
Die sieben Auditphasen
DER EINSTIEG
Phase 1: Auditumfang und Bilanzgrenzen


AUFTAKT
Phase 2: Datenanforderung und Verantwortlichkeiten
VORANALYSE
Phase 3: Verbrauchsstruktur und Voranalyse


VOR ORT
Phase 4: Begehung von Gebäuden und Anlagen
ANALYSE
Phase 5: Energiebilanz und technische Bewertung


MASSNAHMEN
Phase 6: Maßnahmen und Wirtschaftlichkeit
ABSCHLUSS
Phase 7: Auditbericht und Ergebnisbesprechung

WAS IST WICHTIG
Auditpflicht, EnEfG und Managementsysteme sauber unterscheiden
Nicht-KMU mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von weniger als 7,5 GWh pro Jahr müssen grundsätzlich mindestens alle vier Jahre ein Energieaudit nach dem EDL-G durchführen, sofern keine gesetzliche Freistellung durch ein anerkanntes Energie- oder Umweltmanagementsystem greift.
Bis 500.000 kWh pro Jahr kann die Bagatellschwellenregelung relevant sein. Über 7,5 GWh pro Jahr verlangt das EnEfG grundsätzlich die Einrichtung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems. Über 2,5 GWh pro Jahr können zusätzlich veröffentlichungspflichtige Umsetzungspläne für wirtschaftlich identifizierte Maßnahmen erforderlich sein.
Bei einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh können zusätzlich Umsetzungspläne für wirtschaftlich identifizierte Endenergieeinsparmaßnahmen erforderlich sein.
Rechtsstand dieser Seitenerstellung: Juli 2026. Maßgeblich bleiben EDL-G, EnEfG und die jeweils aktuellen BAFA-Hinweise.
Die konkrete Verpflichtung hängt von Unternehmensstruktur, Beteiligungen, Verbrauch, Betrachtungszeitraum und vorhandenen Managementsystemen ab. Eine pauschale Einordnung nur anhand eines Standorts reicht häufig nicht aus.
WAS IST WICHTIG
Datenqualität entscheidet über die Aussagekraft.
Ein Energieaudit kann nur so belastbar sein wie seine Datengrundlage. Energieabrechnungen, Lastgänge, Zählerstrukturen, Betriebszeiten und Anlageninformationen müssen zeitlich und sachlich zusammenpassen.
Fehlende Daten schließen ein Audit nicht automatisch aus. Sie müssen jedoch transparent dokumentiert und fachlich eingeordnet werden. Wo zusätzliche Messungen sinnvoll sind, wird der Bedarf vor einer vertieften Bewertung benannt.
Typische Startunterlagen
- Energieabrechnungen der letzten drei Jahre
- Stromlastgänge und Zählerlisten
- Standort- und Flächenübersichten
- Anlagen- und Maschinenlisten
- technische Datenblätter
- Betriebs- und Produktionszeiten
- Fuhrpark- und Kraftstoffdaten
- frühere Energieaudits
- vorhandene Monitoringdaten
- geplante Investitionen
SCHNITTSTELLEN
Schnittstellen, die beim Energieaudit geklärt werden müssen
So entsteht keine Sammlung einzelner Wohnungslösungen, sondern ein technisch durchgängiges Gebäudekonzept.
IHR ERGEBNIS
Auditbericht mit klarer Maßnahmenlogik
Die Unterlagen sollen nicht nur formal vollständig sein. Sie müssen von Geschäftsführung, technischen Verantwortlichen und weiteren Beteiligten tatsächlich verwendet werden können.
ZIELGRUPPEN
Für wen das Energieaudit geeignet ist
ABLAUF
So läuft die Zusammenarbeit ab
ZUSAMMENARBEIT
Auditumfang projektbezogen festlegen
Nicht jedes Unternehmen benötigt dieselbe Untersuchungstiefe. Anzahl der Standorte, Datenqualität, Anlagenstruktur und betriebliche Prozesse bestimmen den tatsächlichen Aufwand.
Vor Projektbeginn wird geklärt
- welche Gesellschaften und Standorte erfasst werden
- welche Energiearten relevant sind
- welche Anlagen und Prozesse vertieft werden
- welche Begehungen erforderlich sind
- welche Daten bereits vorliegen
- ob zusätzliche Messungen erforderlich werden können
Klare Leistungsabgrenzung
Das Energieaudit ersetzt keine vollständige Fachplanung.
Zusätzliche Messungen, Anlagenplanung, Förderanträge, Ausschreibung, Angebotsprüfung oder Baubegleitung werden bei Bedarf gesondert vereinbart.
So bleibt transparent, welche Ergebnisse das Audit liefert und welche Leistungen für die Umsetzung anschließen.
WARUM WIR
Warum BBP Engineering
Im Wohnungsbau reicht es nicht, eine Anlage rechnerisch auszulegen. Sie muss in den Grundriss passen, schalltechnisch funktionieren, brandschutztechnisch ausführbar bleiben und über viele Wohnungen hinweg wirtschaftlich umgesetzt werden können.
Ich verbinde TGA-Planung mit Erfahrung in Baukonstruktion, Energieberatung, Projektsteuerung und Ausführung. Dadurch werden nicht nur Anlagen geplant, sondern auch die Schnittstellen geprüft, an denen später Umplanung, Nachträge und Verzögerungen entstehen.

Technische Qualität statt Berichtsroutine
Ein Energieaudit ist nur dann wirtschaftlich wertvoll, wenn Daten, Gebäude, Anlagen und betriebliche Abläufe zusammen betrachtet werden.
Ich verbinde die normgerechte Untersuchung mit Erfahrung aus technischer Gebäudeausrüstung, Gebäudebewertung, Energieberatung, Projektsteuerung und Maßnahmenplanung.
Dmitri Berdnikow, M.Eng.
Geschäftsführer BBP Engineering GmbH
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BG aus Ebersdorf b. Coburg
FAQ – Häufige Fragen zum Energieaudit
BERIET FÜR DEN NÄCHSTEN SCHRITT?
Wenn bei Ihrem Gebäude Energieaudit, Sanierung, TGA, Förderung, LCA/QNG/KFN oder Nachweisführung zusammenkommen, sollte die technische Grundlage früh geklärt werden.
BBP Engineering prüft die Ausgangslage, benennt Risiken und zeigt, welcher nächste fachliche Schritt sinnvoll ist.
